Für Selbstständige

Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Damit Sie sich voll und ganz um Ihr eigenes Geschäft kümmern können, kümmern wir uns um Ihre Gesundheit.

Selbstständige

Was Sie über die Berechnung der Beiträge wissen müssen

Für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, regeln die Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler die Höhe der Beiträge. Danach wird Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Es zählen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind, egal wie sie steuerlich behandelt werden. Sind Sie von Ihrem Ehepartner getrennt, werden alle Unterhaltsleistungen als Einnahmen gewertet.

Wir bieten Ihnen eine Mitgliedschaft in unserer gesetzlichen Krankenkasse an – mit oder ohne einen Anspruch auf Krankengeld.

Senden Sie uns Ihren Mitgliedsantrag gerne per Mail an service@bkk-herkules.de.

Maßgebend ist der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, zuzüglich unseres Zusatzbeitragssatzes von 1,09 %  für eine Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Krankengeld. Mit einem Anspruch auf Krankengeld berechnen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, zuzüglich des Zusatzbeitragssatzes von 1,09 %. 

Ab 2024 beträgt der monatliche Betrag für die Beitragsbemessung für Selbstständige in der Kranken- und Pflegeversicherung 5.175,00 €. Liegen Ihre beitragspflichtigen Einnahmen unter diesem Betrag, müssen Sie uns dies durch gültige Unterlagen nachweisen, zum Beispiel durch einen Einkommensteuerbescheid.

Als beitragspflichtige Einnahme aus der selbstständigen Tätigkeit wird der steuerrechtliche Gewinn zu Grunde gelegt. Dies bedeutet, dass Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn mindern, bei der Beitragsbemessung abgezogen werden. So werden zum Beispiel Lohnkosten und Abschreibungen berücksichtigt.

Der Gesetzgeber hat für Selbstständige eine bestimmte Grundlage zur Mindestbeitragsbemessung beschlossen. Sie liegt ab 2024 bei 1.178,33 Euro und tritt auch dann in Kraft, wenn die tatsächlichen Einnahmen geringer sind. Der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung beträgt deshalb 177,81 Euro. Für die Pflegeversicherung gelten 40,06 Euro. Haben Sie keine Kinder, liegt der Beitrag bei 47,13 Euro.

Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, füllen Sie bitte den Fragebogen vollständig aus und schicken Sie ihn uns unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail zurück.

Zusätzlich brauchen wir von Ihnen noch folgende Dokumente:

  • Steuerbescheid
  • Gewerbeanmeldung
  • Bescheid über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
  • Geburtsurkunde der Kinder

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Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns sehr gerne unter 0561 208 55 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr
Do 8 bis 18 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

info@bkk-herkules.de 

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