Beitragsübersicht der BKK Herkules

Mit unserem Zusatzbeitragssatz von nur 1,09 % sind wir eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands.

Die Versichertengemeinschaft der BKK Herkules ist eine Solidargemeinschaft, bei der jeder Versicherte entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Krankenversicherung beiträgt. Die Beiträge der Krankenkassen werden deshalb – unabhängig vom Versicherungsrisiko und der Zahl des mitversicherten Angehörigen – nach dem Einkommen des Versicherten erhoben.

Was sollten Sie über die unterschiedlichen Beitragssätze wissen

Der maßgebliche Beitrag im allgemeinen Beitragssatz wird – dies gilt für alle Beiträge – aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Er gilt für Mitglieder, die im Krankheitsfall für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben (in der Regel Arbeitnehmer).
Ermäßigter Beitragssatz: Der ermäßigte Beitrag wird – in der Regel – aus den Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet. Der ermäßigte Beitragssatz gilt hauptsächlich für freiwillige Mitglieder, die nicht gegen Entgelt beschäftigt sind und deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben; z.B. Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen oder Kinder ohne Anspruch auf Familienversicherung.

Ihr Krankenkassenbeitrag errechnet sich aus unserem Beitragssatz und Ihrem Bruttoentgelt, das jedoch nur bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (für 2023: bis zu 4.987,50 € Einkünfte monatlich bzw. 59.850,00 € Einkünfte jährlich) zugrunde gelegt wird. Bei der Beitragsberechnung sind abhängig vom Status des Versicherten (z.B. Arbeitnehmer, Selbstständiger) die unterschiedlichen Regelungen zu beachten.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns sehr gerne unter 0561 20855-981 an oder nutzen Sie unser kostenloses Service-Telefon unter 0800-2551-255.

Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr
Do 8 bis 18 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr

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