Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Die Versichertengemeinschaft der BKK Herkules ist eine Solidargemeinschaft, bei der jeder Versicherte entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der Krankenversicherung beiträgt. Die Beiträge der Krankenkassen werden deshalb – unabhängig vom Versicherungsrisiko und der Zahl des mitversicherten Angehörigen – nach dem Einkommen des Versicherten erhoben.
Beitragsübersicht der BKK Herkules
Was sollten Sie über die unterschiedlichen Beitragssätze wissen
Allgemeiner Beitragssatz
Der maßgebliche Beitrag im allgemeinen Beitragssatz wird – dies gilt für alle Beiträge – aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Er gilt für Mitglieder, die im Krankheitsfall für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben (in der Regel Arbeitnehmer).
Ermäßigter Beitragssatz: Der ermäßigte Beitrag wird – in der Regel – aus den Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet. Der ermäßigte Beitragssatz gilt hauptsächlich für freiwillige Mitglieder, die nicht gegen Entgelt beschäftigt sind und deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben; z.B. Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen oder Kinder ohne Anspruch auf Familienversicherung.
Allgemeine Informationen
Ihr Krankenkassenbeitrag errechnet sich aus unserem Beitragssatz und Ihrem Bruttoentgelt, das jedoch nur bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (für 2025: bis zu 5.512,50 € Einkünfte monatlich bzw. 66.150,00 € Einkünfte jährlich) zugrunde gelegt wird. Bei der Beitragsberechnung sind abhängig vom Status des Versicherten (z.B. Arbeitnehmer, Selbstständiger) die unterschiedlichen Regelungen zu beachten.
Beiträge und Informationen nach Personengruppe
Mit der BKK Familienversicherung können Ehe-, Lebenspartner und Kinder bis zu einem bestimmten Alter kostenlos mitversichert werden. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Einkommensgrenze.

Der Versicherungsbeitrag für Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse richtet sich nach dem Einkommen. Die Beitragskosten werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil gedeckt.

Bei beruflicher Selbstständigkeit wird Ihr Krankenkassenbeitrag mithilfe der vorläufigen Beitragsfestsetzung geregelt. Wir geben Ihnen Überblick über Beitragsberechnung, Höchstbetrag, Krankengeldanspruch und Einkommensnachweise.

Als Auszubildende/r sind Sie Berufsanfänger und müssen eine eigene Krankenversicherung wählen. Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Mitgliedschaft und informieren Sie sich über die Berechnung und den Arbeitgeberanteil bei Ihrer Sozialversicherung.

Wissen Sie, wie Sie einen Rentenantrag stellen, ab welchem Einkommen Sie Beiträge zahlen müssen und wie hoch diese sind? Wir kennen die Antworten rund um Beitragshöhe, Familienversicherung, Nebenjob und Leistungen im Ruhestand.

Die kostenlose Familienversicherung endet für Sie mit Beginn des Studiums. Die BKK Herkules bietet Ihnen dann einen attraktiven Studententarif an. Wir helfen Ihnen bei Fragen zu Versicherungen, notwendigen Unterlagen, Immatrikulation, BAföG.

Ihr Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze oder Sie müssen sich aus anderen Gründen freiwillig versichern?
Wir helfen gerne bei allen Fragen dazu weiter.
Veröffentlicht am: 04.10.2024 - Zuletzt geändert am: 18.03.2025