Beitragsübersicht der BKK Herkules

Was sollten Sie über die unterschiedlichen Beitragssätze wissen
Der maßgebliche Beitrag im allgemeinen Beitragssatz wird – dies gilt für alle Beiträge – aus den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Er gilt für Mitglieder, die im Krankheitsfall für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben (in der Regel Arbeitnehmer).
Ermäßigter Beitragssatz: Der ermäßigte Beitrag wird – in der Regel – aus den Einnahmen zum Lebensunterhalt berechnet. Der ermäßigte Beitragssatz gilt hauptsächlich für freiwillige Mitglieder, die nicht gegen Entgelt beschäftigt sind und deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben; z.B. Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen oder Kinder ohne Anspruch auf Familienversicherung.
Ihre Beiträge errechnen sich aus unserem Beitragssatz und Ihrem Bruttoentgelt, das jedoch nur bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (für 2023: bis zu 4.987,50 € Einkünfte monatlich bzw. 59.850,00 € Einkünfte jährlich) zugrunde gelegt wird.
Der Beitragsbemessung werden die Bruttoeinnahmen des Mitglieds zugrunde gelegt, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird. Bei der Beitragsberechnung sind abhängig vom Status des Versicherten (z.B. Arbeitnehmer, Selbstständiger) die unterschiedlichen Regelungen zu beachten.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns sehr gerne unter 0561 20855-981 an oder nutzen Sie unser kostenloses Service-Telefon unter 0800-2551-255.
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