Alle sechs Jahre führen die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sogenannte Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, durch. Im Rahmen der freien Wahlen können Versicherte und Arbeitgeber bei der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ihres Sozialversicherers mitentscheiden, indem sie ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in den Verwaltungsrat der Krankenkasse wählen.