Sozialwahlen am 31.05.2023
Alle sechs Jahre führen die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sogenannte Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, durch. Im Rahmen der freien Wahlen können Versicherte und Arbeitgeber bei der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ihres Sozialversicherers mitentscheiden, indem sie ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in den Verwaltungsrat der Krankenkasse wählen.
Bekanntmachungen
Vordrucke für die Sozialwahlen
Die Sozialwahlen bilden ein wichtiges Element der Sozialversicherungen und dienen der
demokratischen Gestaltung des Versicherungsträgers. Jeder Versicherte, der das 16. Lebensjahr
vollendet hat, ist wahlberechtigt. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestimmen Sie mit. Hier finden Sie
die neuen Formulare aus der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) zum Download. Die
Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten endet am 17. November 2022.