Unsere Selbstverwaltung

Zu den Einrichtungen der Selbstverwaltung gehört die BKK Herkules als gesetzliche Krankenkasse hinzu. Wir handeln als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Aufgaben: Verträge mit Leistungserbringern zu schließen, Beiträge von Mitgliedern und Arbeitgebern einzuziehen und die Bezahlung von individuell erbrachten Leistungen zu regeln.

Die Verwaltung der Körperschaften des öffentlichen Rechts hat der Staat den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern übertragen. Dabei nehmen die Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Krankenkasse ihre Funktion im ehrenamtlichen Verwaltungsrat wahr. Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben: 

– den Vorstand zu überwachen, 

– die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, 

– alle Entscheidungen zu treffen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind

– und den Haushaltsplan festzustellen.

Arbeitnehmervertreter
Artur Bulle (alternierender Vorsitzender) 

Arbeitgebervertreter
Oliver Aichert (alternierender Vorsitzender) 

Übersicht der Verwaltungsratsmitglieder 

Öffentliche Bekanntmachungen:
19.09.2024 – Bekanntmachung der Änderung im Verwaltungsrat der BKK Herkules Stand: Sept. 2024
09.01.2023 – Bekanntmachung zur Wahl des Verwaltungsrates der BKK Herkules Stand: Jan 2023
07.04.2022 – Nachbesetzung des Verwaltungsrates Stand: Dez. 2021

Arbeitnehmervertreter:

Herr Hoffmann              
Herr Denk (Stellvertreter)

Arbeitgebervertreter:

Frau Theune   
Frau Wolf-Woestkamp (Stellvertreterin)

Arbeitnehmervertreter:

Frau Paterek
Herr Knöpfel (Stellvertreter)

Arbeitgebervertreter:

N.N. 
Herr Voss (Stellvertreter)

Neben dem Verwaltungsrat gibt es noch den hauptamtlichen Vorstand. Der Vorstand vertritt die BKK gerichtlich sowie außergerichtlich und führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Er wird für 6 Jahre vom Verwaltungsrat gewählt.

Vorstand — Stephan Huhn

Stellvertreter des Vorstandes —  Marco Graf

Satzung

Die BKK Herkules ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung hat u.a. die Aufgabe, autonomes Recht der Krankenkasse zu beschließen. Hierzu zählt auch die Satzung der Krankenkasse. Die aktuelle Satzung der BKK Herkules können Sie hier anfordern.
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