Der Gesundheitsfonds

Krankenkassen erhalten Ihre Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Bei diesen Zuweisungen an die Krankenkassen handelt es sich im Einzelnen um eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus Zu- und Abschlägen, die von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen abhängen. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt.

Die Beiträge, welche wir von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber (bzw. sonstigem Träger) erhalten, werden noch am selben Tag an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Wir wiederum erhalten dann aus dem Gesundheitsfonds einen Betrag pro Versicherten, der alters-, geschlechts- und krankheitsbezogene Faktoren berücksichtigt, zugewiesen, um die Leistungsausgaben zu decken. Hierbei wird im Vorfeld durch den Risikostrukturausgleich anhand der Versichertenstruktur der einzelnen Krankenkasse definiert, ob evtl. ein erhöhter Versorgungsbedarf besteht. Dadurch sollen Unterschiede berücksichtigt und ausgeglichen werden.

Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelne Krankenkassen führt, ist ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich vorgesehen. Dadurch sollen alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt werden. Außerdem wird der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte weiterentwickelt.

Leider beinhaltet der derzeitige GKV-Finanzausgleich unserer Meinung nach derzeit noch Methodenfehler. So werden beispielsweise einige Ortskrankenkassen in den neuen Bundesländern dadurch bevorteilt, dass sie mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten, als sie für ihre tatsächlichen Leistungsausgaben benötigen. Ein Grund liegt darin, dass beispielsweise durchschnittlich höhere Löhne und Gehälter und somit höhere Krankengeldausgaben bei den Betriebskrankenkassen oder höhere Versorgungskosten in Ballungszentren nicht ausreichend berücksichtigt werden. 

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Folglich können diese Krankenkassen deutlich unterdurchschnittliche Zusatzbeiträgen erheben, während Krankenkassen mit überdurchschnittlich hohen Leistungsausgaben nur die durchschnittlich standardisierten Leistungsausgaben zugewiesen bekommen und aufgrund dieser Kostenunterdeckung einen durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Der BKK Dachverband hat für Sie hier weiterführende Informationen zusammengestellt.

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