Pflegeversicherung

Leistungen der BKK Herkules - Unterstützung bei der Pflege

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Helfer. Besonders für ältere Menschen ist sie ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung.

Elderly care old and young

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird dann aktiv, wenn Menschen wegen Krankheiten oder im Alter pflegebedürftig werden.

Die Pflegebedürftigen können dabei selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Das können professionellen Fachkräften oder pflegenden Angehörigen sein, die für ihre Pflegearbeit Geld erhalten können.

Ein wichtiges Ziel der Pflegeversicherung ist, den pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung

Alle Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, sind auch automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Dadurch ist sie eine tragende Säule der Sozialversicherung mit mehr als 71 Millionen Versicherten.

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung ist gesetzlich festgeschrieben. Aktuell liegt er bei 3,05 Prozent vom Bruttogehalt. Er wird in gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Erwachsene ohne Kinder zahlen ab dem 23 Lebensjahr einen um 0,25 Prozent höheren Beitragssatz. Familienversicherte sind beitragsfrei in der Pflegeversicherung.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird auf Basis derselben Einnahmen wie bei der Krankenversicherung berechnet. Versicherte zahlen Ihre Beiträge maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro monatlich.

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen und bietet weitere Unterstützung durch Sachleistungen.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss ein Antrag gestellt werden. Damit werden bestimmte Voraussetzungen für die Pflegeleistungen überprüft. Wie hoch die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist, wird mithilfe von Pflegegraden definiert. Davon hängt im Anschluss die Höhe der Leistungen ab.

Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen in seiner Selbstständigkeit oder in bestimmten Fähigkeiten eingeschränkt ist und deswegen Hilfe von anderen benötigt. Diese Einschränkungen können körperliche, kognitive oder psychische Gründe haben. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate vorliegen.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-982 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team1@bkk-herkules.de.

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