Elektronische Gesundheitskarte und Lichtbild
Mit der elektronischen Gesundheitskarte werden für Versicherte und Leistungserbringer verschiedene Anwendungen bereitgestellt.
Pflichtanwendungen
Der Gesetzgeber hat eine Rehe von verpflichtenden Funktionen vorgeschrieben. Zur Nutzung Dieser sind auf der gesundheitskarte administrative Verwaltungsdaten, wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versicherungsstatus, sowie ergänzende Informationen, z. B. die Teilnahme an bestimmten Behandlungsprogrammen, hinterlegt. Diese Daten dienen dem Arzt als Nachweis, dass der Patient versichert ist und als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen. Diese Funktionen stehen bereits bei der Ausgabe der eGK zur Verfügung. Weitere vorgesehene Pflichtanwendungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.

Freiwillige Anwendungen
Neben den beschriebenen Pflichtanwendungen bietet die eGK verschiedene weitere – freiwillige – Anwendungsmöglichkeiten.
Bei den freiwilligen Anwendungen entscheidet jeder Versicherte selbst und jederzeit, ob er das Angebot nutzen will. Der Versicherte hat die Hoheit über seine Daten. Nur mit seiner Zustimmung können beispielsweise Behandlungsdaten in der elektronischen Patientenakte dokumentiert, ein elektronischer Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt oder Notfalldaten auf der Karte hinterlegt werden.
E-Medikationsplan: Informationen zur medikamentösen Behandlung können auf der eGK gespeichert werden. Damit sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker stets umfassend über die medikamentöse Behandlung informiert. Mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel können berücksichtigt werden.
Notfalldaten: Informationen für den Notfall können ebenfalls auf der eGK gespeichert werden. Diese Daten können in einer Notsituation hilfreich sein. Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z. B. Notfallsanitäter) sind in der Lage auf diese Daten zuzugreifen und erhalten so schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen.
E-Rezept: Ärzte können ihren Patienten Rezepte direkt digital bereitstellen. Erhalten und verwalten Sie Ihre Rezepte über die App. Die App „Das e-Rezept“ steht in den App-Stores für Sie zum Download bereit. Ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.
Weitere Informationen zu dem e-Rezept finden Sie unter: https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/
Informationen zu allen Anwendungsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.gematik.de/anwendungen/.
Das Lichtbild für Ihre Gesundheitskarte
Jeder Versicherte erhält kostenfrei eine persönliche elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, erhalten eine eGK ohne Bild.
Anforderungen an das Lichtbild:
Das Lichtbild muss nicht biometrisch sein. Der Versicherte muss eindeutig erkennbar sein.
Wie können Sie uns das Lichtbild übermitteln
- Über unsere datengeschützte Onlinefiliale
- Persönlich in unserer Geschäftsstelle
(Gerne machen wir ein Lichtbild von Ihnen vor Ort) - Per Post*
- Per Mail* an info@bkk-herkules.de
* = bitte hier den Namen und das Geburtsdatum
oder die Versicherten-Nummer angeben