Einfacher Krankenkassenwechsel zur BKK Herkules

profitieren Sie von vielen Zuschüssen und individueller Beratung

Ein Wechsel zur BKK Herkules kann viele gute Gründe haben: persönliche Beratung, das überzeugende Leistungspaket oder unser individueller Service. Zum Wechseln können Sie einfach unseren Wechselservice nutzen. Wir beraten Sie individuell, kündigen Ihre alte Krankenkasse und erledigen den Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber und anderen Ämtern.

BKK_Krankenkassenwechsel_1000px

Mitglied werden!

Sobald uns Ihr Antrag auf eine Mitgliedschaft vorliegt,  treten wir mit Ihnen in Kontakt und übernehmen die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse für Sie!

Einfach unten aus der Infobox den passenden Antrag herunterladen, ausfüllen und unterschrieben an die BKK Herkules senden. Gerne können Sie auch den Online-Antrag nutzen oder uns den ausgefüllten Antrag einfach als Foto oder Scan per Email zusenden. Zusätzlich benötigen wir von Ihnen ein Passfoto. Stellen Sie uns dieses gerne auch per Mail zur Verfügung.

service@bkk-herkules.de

Direkter Wechsel ohne Kündigungsfrist
Mit dem Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses oder des Leistungsbezuges bei einem Jobcenter, können Sie direkt zum Vertragsbeginn eine neue Krankenkasse wählen. Der Wechsel ist noch bis zu 14 Tagen nach dem Vertragsbeginn rückwirkend möglich.

Zwei Monate Kündigungsfrist
Der Krankenkassenwechsel tritt zwei Monate nach Ihrer Kündigung in Kraft. Sie kündigen immer zum Ende eines Monats. Kündigen Sie zum Beispiel Ihre alte Krankenkasse am 15. Februar, gilt Ihre Kündigung zum 30.04., nach zwei Monaten. So wären Sie in diesem Beispielfall ab dem 01. Mai bei der BKK Herkules versichert.

Bindungsfrist nach Krankenkassenwechsel
Sie sind nach einem Krankenkassenwechsel immer 12 Monate an die neue Krankenkasse gebunden. Sie haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bisherigen Beitrag erhöht. In diesem Fall ist eine Kündigung möglich, auch wenn Sie weniger als 12 Monate versichert waren. Dieses Recht ist jedoch nur in dem Monat gültig, in dem der Zusatzbeitrag das erste Mal erhoben wurde. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten bleibt bestehen.

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Ihre Anträge oder Anfragen an: service@bkk-herkules.de

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns sehr gerne unter 0561 20855-600 

Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr
Do 8 bis 18 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr

Oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Nach oben scrollen