Neues Krankenkassenwahlrecht
Von diesen Regelungen profitieren Sie jetzt!
Mit dem Krankenkassenwahlrecht können gesetzlich Versicherte Ihre Wunsch-Krankenkasse ab sofort viel einfachere wählen. Mit den Regelungen, die seit 2021 gelten, müssen Sie nur noch den Mitgliedsantrag ausfüllen und die neue Krankenkasse übernimmt den Wechsel inkl. der Kündigung Ihrer alten Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss nur noch formlos über Ihre Wechselabsicht informiert werden.
Die Änderungen seit 2021 im Überblick:
- Bei einem Arbeitgeberwechsel haben Versicherte sofort, mit dem Tag des neuen Arbeitsbeginns, das Recht, die Krankenkasse ohne Beachtung der Kündigungsfrist oder Bindungsfrist zu wechseln.
- Bindungsfrist: Die Bindungsfrist bestimmt, wie lange die Versicherung bei einer Krankenkasse mindestens bestehen muss, bevor ein Wechsel möglich ist. Diese wurde von 18 auf 12 Monate verkürzt.
Wichtig: Die Bindungsfrist gilt nicht, wenn Sie Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – zum Beispiel, weil Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht oder erstmalig erhoben hat. - Neues Meldeverfahren: gesetzlich versicherte Personen müssen fortan nicht mehr selbst kündigen . Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihren bisherigen Versicherer über den Wechsel.
- Keine automatische Vertragsverlängerung: Nach dem sogenannten passiven Wahlrecht entstand die Bindungsfrist an Ihre Krankenkasse automatisch erneut, wenn Sie Ihren Anspruch auf einen Kassenwechsel, zum Beispiel im Rahmen einer neuen Beschäftigung, nicht fristgerecht genutzt haben. Diese automatische Vertragsverlängerung entfällt mit dem neuen Wahlrecht.
- Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Die Mitgliedsbescheinigung wird künftig digitalisiert. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber einfach formlos über Ihre neue Krankenkasse. Nach dessen Meldung über das Arbeitgeber-Meldeverfahren erhält er eine Bestätigung der neuen Versicherung im gesicherten elektronischen Datenaustausch.
Die aktuelle Erhöhung der Beitragssätze durch zahlreiche Krankenkassen in Deutschland bewegt viele Versicherte dazu, über einen Wechsel nachzudenken. Neben der Höhe der Beiträge spielen aber auch die angebotenen Zusatzleistungen oder der Service sowie die Erreichbarkeit eine wichtige Rolle.
Mit der BKK Herkules entscheiden Sie sich für eine leistungsstarke Krankenversicherung für Familien, Berufstätige und Selbständige. Als Versicherte/r profitieren Sie von unserer individuellen Beratung, zahlreichen attraktiven Zusatzleistungen und einem Bonusprogramm, das sich auszahlt.
Im Gegensatz zu vielen anderen Kassen, haben wir uns zudem dazu entschieden, den Zusatzbeitragssatz zu senken, um unseren Versicherten in diesen unsicheren Zeiten weiterhin als vertrauensvoller Partner ein Stück Stabilität zu bieten. Gleichzeitig haben wir unsere Zusatzleistungen erweitert.
Wir zahlen mehr als nur den Arztbesuch:
Bei uns erhalten Sie bis zu 2.000 € Vorteile für ausgewählte Leistungen:
- Fitness & Prävention (u. a. Fitnessstudio, Gesundheitskurse, Gesundheitsreisen, Angebote zur Prävention, Zuschüsse zu Vorsorgeuntersuchungen wie Darmkrebsvorsorge)
- Alternative Medizin
- Kind & Familie (u. a. Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung, erweiterte Leistungen während der Schwangerschaft)
- Zahngesundheit
- Psychische Gesundheit (Unterstützung bei Burn-Out, psychischen Belastungen, Schlafstörungen und mehr)
Weitere Vorteile:
- Vertrauensvoller Versicherungspartner seit 1888
- Regional und immer in Ihrer Nähe
- Persönliche und individuelle Beratung, ohne Call Center und Warteschleife
- Bonusprogramme mit über 400 € Prämie jährlich. Teilnahme bereits ab dem ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft
Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: Wir setzen uns für Ihre individuelle Gesundheit ein.
Ihr Wechsel zu uns war noch nie so einfach. Denn ab sofort müssen Sie Ihre alten Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Nachdem Sie die Mitgliedschaft bei uns beantragt haben, übernehmen wir den Rest für Sie.
Und so funktioniert’s:
Sobald wir Ihren Mitgliedsantrag erhalten haben, berechnen wir Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin und kündigen Ihre Krankenkasse. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über den Eintrittstermin bei der BKK Herkules.
Anschließend informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Krankenkassenwechsel zu uns. Nachdem Ihr Arbeitgeber Sie bei uns gemeldet hat, erhält er eine Bestätigung von uns.
In zwei Schritten zum Wechsel:
- Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft & informieren Sie Ihren Arbeitgeber.
- Wir kümmern uns um die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse und schicken Ihnen umgehend eine Bestätigung Ihrer neuen Mitgliedschaft.
Kontaktlos. Schnell. Sicher. Profitieren Sie von unserem unkomplizierten Online-Wechsel.
Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie uns sehr gerne für eine individuelle Erstberatung unter 0561 20855-600 an.
Oder nutzen Sie unsere Kontaktseite.
Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr
Do 8 bis 18 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (Foto/Scan) an service@bkk-herkules.de oder per Post an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.