Familienversicherung

Kostenloser Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Nutzen Sie die BKK Familienversicherung mit umfassendem Gesundheitsschutz für sich und Ihre Familie – ohne zusätzliche Beitragszahlungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Familien

Was Sie über die BKK Familienversicherung wissen sollten

Sie können die Familienversicherung der BKK Herkules nutzen, wenn Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner bereits bei uns Mitglied sind. Der Versicherungsschutz kann für Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre leiblichen und adoptierten Kinder bis zu einem bestimmten Alter gelten. Auch Pflege-, Stiefkinder und Enkel können kostenlos mitversichert werden. 

Mitglieder der Familienversicherung dürfen im Monat nicht mehr als 520 Euro (ab 01.01.2023) verdienen. 

Ihr Kind ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr automatisch mitversichert. Danach besteht der Versicherungsschutz bis zum 23. Lebensjahr, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Bei einer schulischen oder beruflichen Ausbildung und Studenten kann der Versicherungsschutz bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden. Das Gleiche gilt für ein freiwilliges soziales Jahr. Für die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes kann die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus genehmigt werden.

Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner privat versichert, kann Ihr gemeinsames Kind mitversichert werden, wenn das monatliche Einkommen Ihres Partners nicht über 5.550,00 Euro (ab 01.01.2023) liegt oder Sie mehr verdienen als Ihr Ehe- oder Lebenspartner.

Sobald ein bislang mitversicherter Angehöriger eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, egal ob als Arbeitnehmer oder Selbstständiger. Diese Regelung gilt genauso für Azubis. Auch Beamte können nicht mitversichert werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze von 66.600,00 Euro (ab 01.01.2023) im Jahr erreicht, ist ebenfalls keine beitragsfreie Familienversicherung möglich. 

Bitte teilen Sie uns Änderungen so schnell es geht mit. Wenn sich ein Familienmitglied selbst versichert, Sie heiraten, ein Kind erwarten oder sich das Einkommen ändert – die BKK Herkules benötigt diese Angaben, um Ihre Familienversicherung optimal zu gestalten.

Das müssen Sie für die Antragsstellung beachten

Füllen Sie bitte den Antrag auf Familienversicherung vollständig aus und schicken Sie ihn postalisch an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

  • Für Kinder ab dem 23. Lebensjahr brauchen wir zusätzlich die Schul- oder Studienbescheinigung.
  • Ist Ihr Ehe- oder Lebenspartner privat versichert, fügen Sie bitte den entsprechenden Einkommenssteuerbescheid bei. Nur so kann die BKK Herkules die Familienversicherung für Ihr Kind prüfen und genehmigen.
  • Sollte der Name Ihres Ehe- oder Lebenspartners von Ihrem Namen abweichen, benötigen wir zusätzlich eine Kopie der Heiratsurkunde, bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Möchten Sie ein Stiefkind oder einen Enkel in Ihre Familienversicherung mit aufnehmen? Dann benötigen wir zur Prüfung das vollständig ausgefüllte Formular zur Feststellung des überwiegenden Unterhaltes. Schicken Sie uns dieses bitte per Post zu. 

Haben Sie Fragen zur Familienversicherung rufen Sie uns einfach unverbindlich unter der Rufnummer 0561 208 55 0 an oder nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Die Versicherungsexperten der BKK Herkules beraten Sie sehr gerne persönlich!

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