Freiwillig Versicherte

Kranken- und Pflegeversicherungsschutz

Freiwillig bei der BKK Herkules versichert sein – profitieren Sie von attraktiven Leistungen und Bonusprogrammen, kombiniert mit einem persönlichen Service.

Freiwillig Versicherte

Ihre Vorteile als freiwillig versichertes Mitglied bei der BKK Herkules

Profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung mit einem festen Ansprechpartner und direkten Durchwahlen. Sie erwartet ein individueller Service und ein breites Leistungsspektrum für eine optimale Gesundheitsversorgung.

Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden – Sie wollen keine Call Center oder Warteschleifen am Telefon, dann sind Sie bei der BKK Herkules genau richtig. 

Seit 1888 bieten wir unseren Versicherten Expertise, Service und Leistung zum Erhalt, der Pflege und Verbesserung der Gesundheit!

Die Beiträge bei der BKK Herkules werden nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Dabei werden alle Einnahmen berücksichtigt, die Sie für Ihren Lebensunterhalt verbrauchen oder verbrauchen könnten.

Hierzu gehören z. B. : 

  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten
  • Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen)
  • Pensionen
  • Beamtenbezüge
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
  • Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

Nicht dazu gezählt werden Wohngeld oder Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Betreuungsgeld. 

Die Berechnung stützt sich auf die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen. Der Mindestbeitrag richtet sich an die Mindestgrenze des Einkommens von 1.178,33 € (ab 01.01.2024). Dieser wird auch zugrunde gelegt, wenn Sie über weniger Einkünfte verfügen. Der Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von einem monatlichen Einkommen von 5.175,00 € (ab 01.01.2024). Auch bei höheren Einkünften zahlen Sie nicht mehr.

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung.

Schauen Sie auch gerne in die Übersicht der Rechengrößen für das Jahr 2024.

Der Gesetzgeber hat eine Grundlage zur Mindestbeitragsbemessung festgelegt. 2024 liegt die Mindestgrenze für freiwillig Versicherte bei 1.178,33 € im Monat – auch wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen geringer sind. Ihr Beitrag zur Krankenversicherung beträgt ab 2024 nach der Mindestbemessungsgrenze monatlich 177,81 €. Wenn Sie Kinder haben, zahlen Sie 40,06 €im Monat für Ihre Pflegeversicherung. Der Beitrag erhöht sich auf 47,13 €, wenn Sie keine Kinder haben.

Der Wert der Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 5.175,00 €. Liegt Ihr monatliches Einkommen darüber, zahlen Sie für Ihre Krankenversicherung ab 2024 780,91 € im Monat. Für die Pflegeversicherung werden monatlich 175,95 €, beziehungsweise 207,00 € bei kinderlosen Mitgliedern, berechnet.

Sowohl Ihr Kranken- als auch Ihr Pflegeversicherungsbeitrag werden zwischen diesen beiden Bemessungsgrenzen liegen. Die BKK Herkules berechnet Ihnen schnell und einfach Ihre individuelle Beitragshöhe.

Das müssen Sie für die Antragsstellung beachten

Sollten Sie eine neue Mitgliedschaft bei der BKK Herkules wünschen, so bitten wir Sie um Zusendung des Mitgliedsantrages.

Sind Sie bereits bei der BKK Herkules versichert, so bitten wir um Zusendung des ausgefüllten Fragebogens (Einkommensanfrage).

Senden Sie uns Ihre Formulare gerne per Email an service@bkk-herkules.de.
Alle Anliegen können Sie jetzt auch online über unsere Service-App abwickeln.

Gerne senden wir Ihnen die Dokumente auch postalisch zu. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0561 208 55 600

          ggf. Steuerbescheid

          ggf. Geburtsurkunde Ihrer Kinder

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns sehr gerne unter 0561 208 55 600 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr
Do 8 bis 18 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

service@bkk-herkules.de 

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