Alle sechs Jahre führen die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sogenannte
Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, durch. Im Rahmen der freien Wahlen können
Versicherte und Arbeitgeber bei der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ihres
Sozialversicherers mitentscheiden, indem sie ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in den
Verwaltungsrat der Krankenkasse wählen. Die
Vorschlagslisten müssen bis zum 17. November 2022 eingereicht werden.