Sozialwahlen 2023

Die nächsten Wahlen finden am 31. Mai 2023 statt.

Alle sechs Jahre führen die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen sogenannte
Sozialversicherungswahlen, kurz Sozialwahlen, durch. Im Rahmen der freien Wahlen können
Versicherte und Arbeitgeber bei der Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ihres
Sozialversicherers mitentscheiden, indem sie ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in den
Verwaltungsrat der Krankenkasse wählen. Die
Vorschlagslisten müssen bis zum 17. November 2022 eingereicht werden.

Vordrucke für die Sozialwahlen

Die Sozialwahlen bilden ein wichtiges Element der Sozialversicherungen und dienen der
demokratischen Gestaltung des Versicherungsträgers. Jeder Versicherte, der das 16. Lebensjahr
vollendet hat, ist wahlberechtigt. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestimmen Sie mit. Hier finden Sie
die neuen Formulare aus der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) zum Download. Die
Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten endet am 17. November 2022.

Scroll to Top
Scroll to Top