Stationäre Mitaufnahme

Die BKK Herkules sichert Sie bei Verdienstausfall ab

Sollten Sie für den Zeiträume einer stationären Behandlung Ihres Kindes, als Begleitperson mit aufgenommen werden, haben Sie die Möglichkeit Ihren Verdienstausfall erstattet zu bekommen.

BKK_Krankenhaus_Mitaufnahme

Unsere Unterstützung

Unsere Versicherten, die bei stationärer Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1a SGB V. Unter anderem ist eine Bescheinigung von der stationären Einrichtung über das Vorliegen medizinischer Gründe für die Mitaufnahme sowie über den Zeitraum der Mitaufnahme erforderlich. Über die Notwendigkeit der Mitaufnahme und der Dauer entscheidet das Krankenhaus. Hierbei ist die Krankenkasse des mit aufgenommenen Elternteils zuständig. Wir unterstützen Sie!

 

Die BKK Herkules zahlt Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme, wenn

  • Sie berufstätig sind und wegen der Betreuung des erkrankten Kindes einen Verdienstausfall haben.
  • Ihr Kind gesetzlich versichert ist
  • Das Kind unter 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (ohne Altersgrenze) und die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist (für Kinder ab 9 Jahren ist dies von der stationären Einrichtung zu bescheinigen).
  • Sie selbst einen Anspruch auf Krankengeld-Anspruch im Krankheitsfall haben

Für diese Leistungen gelten nicht die für das reguläre Kinderkrankengeld (nach § 45 Abs. 1 SGB V) vorgesehenen Einschränkungen, d.h. das Kinderkrankengeld ist nicht auf 15 bzw. 30 Arbeitstage im Kalenderjahr (gilt für 2024 und 2025) begrenzt und es erfolgt keine Anrechnung auf die Anspruchstage des regulären Kinderkrankengeldes.

Während des Bezugs von Kinderkrankengeld bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz erhalten.

Der Antrag ist bei der Krankenkasse des mit aufgenommenen Elternteils zu stellen und zusammen mit der Bescheinigung der stationären Einrichtung einzureichen.

Öffnen Sie sich gerne das Antragsformular und senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zurück. 

Um Ihren Verdienstausfall erstatten zu können, wenden Sie sich bitte zeitnah an uns, damit wir Ihnen entsprechende Antragsunterlagen zusenden können.

Zusätzlich benötigen wir neben dem Antrag einen Nachweis des Krankenhauses für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme.


Senden Sie diese bitte postalisch an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

ODER reichen Sie die Unterlagen über unsere ONLINEFILIALE ein.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns gerne unter 0561.20855-982 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team1@bkk-herkules.de.

Nach oben scrollen