Sehhilfen - Brillen, Kontaktlinsen & therapeutische Sehhilfen

Profitieren Sie von den Vorteilen der BKK Herkules

Neben den gesetzlich verankerten Leistungen für Sehhilfen bietet die BKK Herkules zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 15,00 EUR je Auge bei einem Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien.

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Leistungen der BKK Herkules

Die BKK Herkules übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Leistungen die Kosten für die Brillengläser in Höhe der Festbeträge, wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind.

Zusätzlich übernehmen wir die Festbeträge, wenn Sie über 18 Jahre sind und Ihr Augenarzt eine Fernbrille verordnet hat, weil Ihre Fehlsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien beträgt, eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien vorliegt oder wenn Sie auf beiden Augen schwer sehbeeinträchtigt sind. Von einer schweren Sehbeeinträchtigung spricht man, wenn Sie auf dem besseren Auge trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreichen.

Für die Kostenübernahme von Kontaktlinsen müssen darüber hinaus weitere medizinische Voraussetzungen (z.B. Kurz – oder Weitsichtigkeit von mehr als 8,0 Dioptrie) erfüllt sein. Ob diese medizinischen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, beantwortet Ihnen Ihr behandelnder Augenarzt.

Sofern Sie nicht unter die gesetzliche Regelung fallen, gewährt Ihnen die BKK Herkules für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge einen Zuschuss. Der Anspruch besteht alle zwei Jahre. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden höchstens 15 EUR erstattet.

Senden Sie die Rechnung bitte an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Oder laden Sie die Rechnung ganz bequem datengeschützt in unserer Onlinefiliale hoch.

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-982 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team3@bkk-herkules.de

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