Rehabilitation

Mit ambulanter oder stationärer Unterstützung zurück in den Alltag.

Die BKK Herkules übernimmt bei schweren Erkrankungen die Kosten für die Rehabilitation.

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Unterstützung, wenn Sie sie brauchen

Eine ambulante oder stationäre Rehabilitation ist möglich, wenn Sie an einer bestehenden, chronischen Erkrankung oder an einer anderen schweren gesundheitlichen Einschränkung leiden.

Nach einer schweren Operation ist es zum Beispiel möglich, dass Sie im Alltag zunächst sehr beeinträchtigt sind. Eine Rehabilitation kann hier die Rückkehr in den Alltag erleichtern und unterstützen.

Wenn Sie berufstätig sind, Kinder erzogen haben oder in der Vergangenheit anderweitig Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, ist die Rentenversicherung für ihre Rehabilitation zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Die BKK Herkules übernimmt die kompletten Kosten Ihrer ambulanten oder stationären Rehabilitation. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 EUR täglich an.

Wenn eine Rehamaßnahme unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt (Anschlussrehabilitation), beteiligen Sie sich mit einer Zuzahlung von 10,00 EUR am Tag – jedoch nur für maximal 28 Kalendertage. Dabei werden die Tage angerechnet, für die Sie bereits im Krankenhaus eine Zuzahlung geleistet haben.

Die ambulante Reha findet in einem wohnortnahem Rehazentrum statt, die stationäre Reha in einer entsprechenden Klinik. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen.

Bestätigt Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitationsleistung, muss er diese mit dem Formular 61 „Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“ verordnen. Die Antragsformulare müssen bei der Krankenkasse angefordert werden.

Falls ein anderer Kostenträger zuständig ist, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherungsträger, wird die Verordnung von der Krankenkasse entsprechend weitergeleitet.

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