Professionelle Zahnreinigung

Versicherte profitieren doppelt und mit dem Bonusprogramm sogar dreifach!

Wir übernehmen die professionelle Zahnreinigung – kurz PZR – für Sie. Ab dem 15. Lebensjahr unterstützt Sie die BKK Herkules mit 40 Euro (Rechnung einreichen bis zum 31.03. des Folgejahres)  im Jahr bei Ihrem Wunschzahnarzt. Wenn Sie einen unserer Vertragszahnärzte aufsuchen, können Sie die Zahnbehandlung sogar ebenfalls kostenlos über Ihre Gesundheitskarte abrechnen lassen. Zusätzlich prämieren wir Ihre Zahnreinigung über unser Bonusprogramm.
Somit erhalten Sie gleich zwei Zahnreinigungen bezuschusst und zusätzlich prämiert!

Die BKK Herkules bietet Versicherten eine jährliche, kostenlose Zahnbehandlung per Krankenversicherungskarte. Sowohl im akuten Beschwerdefall als auch bei vorbeugenden Behandlungen sind wir an Ihrer Seite. Wir beraten Sie umfassend zu den Themen Zahnpflege, Mundhygiene, Parodontosebehandlung und Zahnersatz. Attraktive Zusatzleistungen runden unser Angebot ab.

Die BKK Herkules bietet Versicherten zwei Möglichkeiten für die professionelle Zahnreinigung an:

  1. Ab dem 15. Lebensjahr bezuschussen wir mit maximal 40 Euro pro Kalenderjahr.
  2. Die kostenlose professionelle Zahnreinigung erhalten Sie bei einem unserer Vertragszahnärzte. Einfach Versichertenkarte vorzeigen und direkt abrechnen lassen.

Sie möchten eine kostenlose professionellen Zahnreinigung? Aus unserem deutschlandweiten Netz aus über tausend Zahnärzten (DentNet) können Sie den passenden Vertragsarzt für sich wählen und die Zahnreinigung sowie weitere  Leistungen kostenlos erhalten.

Zudem übernimmt die BKK Herkules 80 Prozent der Kosten mit max. 40 Euro pro Jahr. Hierbei können Sie zu dem Zahnarzt Ihrer Wahl bzw. Ihres Vertrauen gehen und reichen uns die Rechnung ein. Der Zuschuss muss bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt werden, da der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses sonst verfällt.

Gerne können Sie die Zahnreinigung zusätzlich über unser Bonusprogramm  geltend machen.

Für eine Kostenerstattung von 40 € benötigen wir die Rechnung Ihres Zahnarztes, beziehungsweise Kieferorthopäden. Der Zuschuss muss bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt werden, da der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses sonst verfällt.

Senden Sie uns die Rechnung gerne über unsere Onlinefiliale zu oder postalisch an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Erfahren Sie mehr über das deutschlandweite Zahnärztenetz und unserer Kooperation mit dem Dentallabor Index Dental und der Technik GmbH unter www.dent-net.de. Alternativ können Sie sich kostenlos unter 0800-90 80 80 80 beraten lassen.

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