Pflege-Unterstützungsgeld

Hilfe in der Pflegezeit

Was ist das Pflege-Unterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld soll Ihr entgangenes Arbeitsentgelt, während der Pflegezeit Ihres nahen Angehörigen ausgleichen.

Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung.

  • Die zu pflegende Person ist ein naher Angehöriger und bezieht mindestens Pflegegrad 1
  • Eine ärztliche Bescheinigung bestätigt die Pflegebedürftigkeit
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern oder Stiefeltern
  • Geschwister, Schwägerinnen oder Schwager
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder

Wer hat Anspruch auf das Pflege-Unterstützungsgeld?

  • Arbeitnehmer
  • Die zur Berufsbildung Beschäftigten
  • Heimarbeiter und ihnen Gleichgestellte
  • Geringfügig Beschäftigte und Rentner, die eine Beschäftigung ausüben

Ausgeschlossen vom Pflege-Unterstützungsgeld sind Selbstständige, Beamte sowie Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB III, die keine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.

Die Höhe des Betrages hängt davon ab, o Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben.

Wenn dies nicht der Fall ist beträgt das Pflege-Unterstützungsgeld 90 Prozent ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts.
Wenn Sie Einmalzahlungen erhalten haben beträgt es sogar 100 Prozent.

Zur Hälfte erhalten Sie das Pflege-Unterstützungsgeld, wenn ihr pflegebedürftiger naher Angehöriger Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge hat.

Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Pflegekasse des zu Pflegenden auf. Wenn diese bei der BKK Herkules versichert ist, können Sie uns zum Erhalt des Antrages gerne kontaktieren.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
  • Ärztliche Bescheinigung desbehandelnden Arztes des pflegebedürftigen nahen Angehörigen
  • Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber

Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter 0561 20855 941 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team1@bkk-herkules.de

Unsere Mitarbeiter der BKK Herkules helfen Ihnen sehr gerne weiter.

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