Patientenverfügung

Im Notfall gut vorgesorgt!

Nutzen Sie die Patientenverfügung, um sich im Voraus bei einem medizinischen Notfall konkret abzusichern.

Was Sie über die Patientenverfügung wissen sollten.

Unfallbedingt oder krankheitsbedingt kann es vorkommen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen über medizinische Behandlungen zu treffen. In diesem Fall muss die Entscheidung von einer anderen Person getroffen werden.

Durch eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer im Notfall als Vertrauensperson für Sie Entscheidungen trifft oder welche medizinischen Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen sind.

Weitere Information finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Mit der Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt.
Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann diese Verfügung schriftlich verfassen und jederzeit formlos wiederrufen.

Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, der Sie vertrauen. Im Falle einer Notsituation erledigt der Bevollmächtigte bestimmte Aufgaben in Ihrem Sinne. Sie sollten die Vorsorgevollmacht nicht leichtsinnig vergeben, denn der Bevollmächtigte ist befugt in Ihrem Namen tätig zu werden wie z.B. Verträge abzuschließen, Erklärungen abzugeben oder vor Gericht aufzutreten.

Sie können vorsorglich in dieser Verfügung eine Vertrauensperson festlegen, welche dann in einer Notsituation (z.B. Koma) vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt wird. Zusätzlich können Sie auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Frage kommt. Das Gericht entscheidet, welche Befugnisse Ihr Betreuer hat und ist außerdem zuständig diesen zu kontrollieren.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz finden Sie Formulare für die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, sowie Textbausteine für das Verfassen einer Patientenverfügung.

Haben Sie Fragen zum Thema Patientenverfügung?

Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-970 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kundenservice@bkk-herkules.de 

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