Krankengeld
Ihre Absicherung im Krankheitsfall
Sie sind länger arbeitsunfähig erkrankt und machen sich Gedanken um Ihre finanzielle Absicherung. Bei uns erhalten Sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld.
Erfahren Sie, wann Sie Krankengeld bekommen und wie wir Sie im Krankheitsfall unterstützen können.
Leistungen der BKK Herkules
Während der Arbeitsunfähigkeit leistet die BKK Herkules nach Ablauf Ihrer Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Krankengeld zu Ihrer finanziellen Absicherung.
Absicherung bei Krankheit für Arbeitnehmer, Arbeitslose und Selbstständige
In der Regel haben Sie zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für 42 Kalendertage. Unter bestimmten Umständen kann sich der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie zum Beispiel Vorerkrankungen oder Aufnahme einer neuen Beschäftigung verkürzen. Danach erhalten Sie von uns Krankengeld, sobald uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über diesen Tag hinaus vorliegt.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohnes des vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zuletzt abgerechneten Monats, darf jedoch 90 % des Nettolohnes nicht übersteigen.
Das Ende Ihrer Entgeltfortzahlung sowie die Höhe Ihres Arbeitsentgelts teilt uns Ihr Arbeitgeber automatisch mit.
Für die Dauer des Krankengeldbezuges sind nach den gesetzlichen Bestimmungen Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung zu zahlen.
Sie erhalten zunächst eine Leistungsfortzahlung Ihres Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit von bis zu sechs Wochen. Danach erhalten Sie von uns Krankengeld, sobald uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über diesen Tag hinaus vorliegt. Das Krankengeld wird in Höhe des Arbeitslosengeld I weitergezahlt. Das Ende der Leistungsfortzahlung sowie die Höhe des Arbeitslosegeld I teilt uns die zuständige Agentur für Arbeit mit.
Als Arbeitslosengeld II Bezieher haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten auch im Krankheitsfall weiterhin die Leistungen der Agentur für Arbeit.
Als hauptberuflich Selbstständiger können Sie sich bei uns mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit versichern.
Das Krankengeld wird grundsätzlich aus Ihrem beitragspflichtigen Einkommen berechnet, aus dem Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Es beträgt 70 % des entfallenen Einkommens bis zur allgemein gültigen Beitragsbemessungsgrenze.
Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Sofern das Krankengeld für einen vollen Kalendermonat gezahlt wird, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen. Bei Teilmonaten wird das Krankengeld für die tatsächlichen Tage gezahlt.
Bitte lassen Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Erhalt und ohne Unterbrechung zukommen. Die Krankengeldunterlagen werden Ihnen dann automatisch zugesendet.
Senden Sie die Unterlagen bitte postalisch an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Oder laden Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach datengeschützt in unserer Onlinefiliale hoch.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-982 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team1@bkk-herkules.de