BKK Kinderwunsch

Wir unterstützen Ihre Familienplanung!

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos und nutzen viele unterschiedliche Methoden, um ihren größten Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen: Ein eigenes Kind. Mit BKK Kinderwunsch unterstützt Sie die BKK Herkules ab sofort mit Leistungen, die weit über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen.

Knapp 25 Prozent der Frauen und Männer in Deutschland zwischen 20 und 50 Jahren sind ungewollt kinderlos. Die Ursachen hierfür sind vielfältig, so spielt z. B. der gesellschaftliche Wandel eine wichtige Rolle. Denn die Familienplanung hat sich zeitlich verändert: 1970 waren nur 10 Prozent der Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes über 30 Jahre alt, 1990 waren es bereits 25 Prozent. Die Tendenz ist weiterhin steigend: 2018 waren Mütter bei der Geburt durchschnittlich 31,3 Jahre alt.

Jedoch geht die Fruchtbarkeit – egal ob bei Mann oder Frau – mit zunehmendem Alter konti-nuierlich zurück und erschwert die Familiengründung. Gleichzeitig nimmt die Frage, wann der perfekte Zeitpunkt für die Familienplanung ist, heute wesentlich mehr Raum ein als früher. Hinzu kommen Belastungen aus der Umwelt sowie berufliche Stressfaktoren, welche die Kin-derlosigkeit mit verursachen können. Der unerfüllte Kinderwunsch kann eine große psychische Belastung darstellen und auch innerhalb der Partnerschaft zu Problemen führen.

Die Betriebskrankenkassen haben den Wandel in der Familienplanung erkannt und beschlossen, die Leistungen den neuen Anforderungen anzupassen. Hierfür wurde ein Exklusivvertrag für BKK Versicherte – BKK Kinderwunsch – geschlossen. Damit erhalten Versicherte über die Regelversorgung hinaus extra Zuschüsse für die künstliche Befruchtung.

Weitere Informationen zu BKK Kinderwunsch und BKK Kinderwunschkonsil

Es klappt nicht – der Wunsch nach einem Kind lässt sich manchmal nicht so einfach umsetzen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Glücklicherweise kann die fortschrittliche Medizin heutzutage bei der Familienplanung helfen.

Durch den Vertrag BKK Kinderwunsch bietet die BKK Herkules Ihnen exklusive Zusatzleistungen:
Sie erhalten einen Zuschuss von 350 Euro bei einem geplanten Kryozyklus, 250 Euro bei einer Blastozystenkultur und wir beteiligen uns an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch. Weiter ermöglichen wir Ihnen einen einfachen Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), sofern dies medizinisch notwendig wird. Es werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte befruchtete Eizellen vorhanden sind. Außerdem bekommen Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag) einen Zuschuss zur geplanten künstlichen Befruchtung.

Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung über unsere Satzungsleistungen:

Versicherte, die Anspruch auf Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach den Regelungen des § 27a SGB V haben, erhalten bei der Durchführung einer In-Vitro-Ferti-lisation (IVF) oder einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zusätzliche zu den im Behandlungsplan genehmigten Kosten einen Zuschuss je durchgeführten Behandlungsversuch (3 max.) pro Ehepaar

Der Zuschuss der BKK Herkules beträgt 260 EUR pro Versuch (maximal die tatsächlich entstandenen Kosten) für insgesamt 3 Versuche. Eine Kostenbeteiligung erfolgt, wenn beide Ehepartner bei der BKK Herkules versichert sind.

Kryozyklus:

Kryokonservierte imprägnierte (befruchtet, aber überzählig, sog. Vorkernstadium und daher eingefroren) Eizelle aus Vorversuch der künstlichen Befruchtung, welche aufgetautund nach natürlich oder künstlich aufgebauten Zyklus bei der Frau in die Gebärmutter eingebracht wird

Vorteile für die Versicherte:

  • Keine GKV-Regelleistung (Zuschuss ist „echte“ Mehrleistung)
  • Wegfall der psychischen und physischen Belastung der hormonellen medikamentösen Stimulationstherapie
  • kumulierte Schwangerschaftswahrscheinlichkeit von Frisch-und Kryozyklusnach DIR2018* von über 50 %
  • Schwangerschaftsrate nach Kryozyklus29,1 % (zum Vergleich: Frischzyklus: 32,1 %)
  • Achtung: Kryozyklusnicht in Kombination mit einem Freezeall-Zyklus

DIR 2018: Deutsches IVF-Register (jährlich herausgegeben)
Frischzyklus: Standardverfahren nach hormoneller Stimulation, Eizellentnahme, IVF oder ICSI, Transfer am 3. Tag nach Befruchtung

 

Blastozystenkultur:

Identifikation von Embryonen mit höherer Einnistungswahrscheinlichkeit aufgrund einer Verlängerung der Beobachtungszeitnach der IVF bzw. ICSI von regulär 2-3 Tagen auf 5 Tage (Blastozystenstadium: Zellteilung bereits bei 32 bis 58 Zellen)
Gezieltere Auswahl lebensfähiger Blastozysten(Zellteilungsende bei 50 % der Embryonen zwischen Tag 3 und Tag 5)


Vorteile für die Versicherte:

  • Amerikanische Studie (237.000 Fälle): 49% höhere Chance auf eine Lebendgeburt nach Blastozystentransfer(5-Tages-Kultur)
  • Aufgrund der höheren Schwangerschaftswahrscheinlichkeit Einsparung von Medikamentenkosten (50% Versichertenanteil) und Wegfall physischer und psychischer Belastungen durch hormonelle Stimulationsbehandlungen bei zukünftigen Versuchen

Achtung: nicht in Kombination mit einem Kryozyklus 

Qualitätsmerkmale

  • Begrenzung der transferierten Eizellen auf 2 befruchtete Eizellen (anstatt 3 Eizellen in der RV) Vermeidung von Mehrlingsschwangerschaften (Zunahme von „TET“* auf 30,7 % bei Ü40 laut DIR 2017)
  • Aufnahme einer vertraglichen Regelung, dass prioritär kryokonservierteimprägnierte (befruchtete Eizellen zu verwenden sind (Einsparpotenzial Medikamentenkosten und invasive Stimulations-behandlung)
  • Erhöhung der Versuchevon 3 auf 4 zur Steigerung der Schwangerschaftswahrscheinlichkeit
  • Anhebung der Altersgrenzebei Frauen von 40 auf 42 Jahre(1. Tag der Stimulation oder 1. Tag im Spontanzyklus oder 1. Tag der Down-Regulierung vor 42. Geburtstag) Urteil des BGH vom 04.12.2019 (IV ZR 323/18): Leistungspflicht bei Erfolgswahrscheinlichkeit von 15 %; DIR 2018: 20,9 % IVF bzw. 20,8 % ICSI)
  • Aufnahme des unbürokratischen Verfahrenswechsels von IVF auf ICSI innerhalb des laufenden Zyklus Vermeidung von Abbruchszyklus wegen nicht ausreichender Spermienqualität (wird bei Anzahl der Versuche angerechnet) zur Erreichung des Zieles ist die Ausgliederung der EBM-Ziffern 08535, 08550 und 08555 sowie 08558 aus der KV-Abrechnung (Anl.1 Nr. 1 und 2 des Vertrages) erforderlich

     

    TET: Triple-Embryo-Transfer (3 Eizellen werden transferiert)
    DET: Double-Embryo-Transfer (2 Eizellen werden transferiert)
  • Der Beitritt zum Vertrag ist jederzeit möglich.
  • Alter der Frau von Vollendung 25. LJ bis Vollendung 42. LJ (Achtung: Altersgrenze analog KIWU-RL Nr. 9.1 muss am 1. Tag der Stimulation, am 1. Tag des Spontanzyklus oder am 1. Tag der Downregulierungerfüllt sein)
  • Alter des Mannes bis zur Vollendung des 50. LJ
  • Bsp. 1 Beitritt: Beginn Kinderwunschbehandlung und damit Beitritt zum Vertrag mit Ü40 – Anspruch 4 Versuche + Kryozyklus+ Blastozyste(vorher wurde keine KIWU durchgeführt)
  • Bsp. 2 Beitritt: Beitritt zum Vertrag mit U40 beim 2. Versuch – Anspruch für insgesamt noch 3 Versuche (2 Regel+ 1 zusätzlich) über Vertrag + Kryozyklus+ Blastozystenkultur(1. Versuch außerhalb des Vertrages über KV)
  • Genehmigung nach Anlage 7 /8 ist analog zum GKV-Behandlungsplan 1 Jahr gültig!

Unter 40 jährige Frauen in Versuch 1-3 (entsprechendKinderwunsch-RL des G-BA):

  • Kostenübernahme von Medikamentenund ärztlichen Nebenkosten (z.B. Narkose, Follikelpunktion (Eizellpunktion), Identifizierung Eizelle) zu 50 % BKK (50 % Eigenanteil Versicherte)
  • Abrechnungüber GKV-Behandlungsplan nach G-BA-Kinderwunsch-RL über die Kassenärztliche Vereinigung
  • Sog. Abbruchszyklus über GKV-Regelleistung abrechenbar (Kopplung Vertragsleistung an Transfer = „Erfolg“)

Über 40jährige Frauen sowie 4. Versuch:

  • Sämtliche Kosten des Versicherten (100% nach GOÄ) sind mit dem Zuschuss der BKK abgegolten.
  • Keine Abrechnung von Medikamenten-und ärztlichen Nebenkosten über Kassenärztliche Vereinigung (kein GKV-Behandlungsplan)
  • kein Zuschuss bei „Abbruchszyklus“


Antrag-/Genehmigungsverfahren U40 Versuch 1-3:

 

Antrag-/Genehmigungsverfahren Ü40 oder Versuch 4:

 

Verfahrenswechsel:

Ob für den Zuschuss zum Kinderwunsch, dem Babybonus oder weiteren Leistungen ist eine Versicherung beider Elternteile vorteilhaft.

Ist Ihr Partner/ Ihre Partnerin noch bei einer anderen Krankenkasse? Dann versichern Sie sich jetzt gemeinsam als Familie bei der BKK Herkules und genießen Sie gemeinsam alle Vorteile! Hier geht`s zum Mitgliedsantrag.

Informieren Sie sich über die teilnehmenden Zentren und Ärzte sowie das Verfahren.
Wir beraten Sie gerne: 0561 208 55 144

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