Kinderkrankengeld

Wir unterstützen Sie bei Krankheit Ihres Kindes und bei der Beantragung des pandemiebedingten Kinderkrankengeldes.

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Leistungen der BKK Herkules

Sollte Ihr Kind erkranken, dann benötigt es Ihre Betreuung und Fürsorge. Durch die Betreuung Ihres Kindes können Sie nicht an die Arbeit gehen.

Wir von der BKK Herkules unterstützen Sie mit dem Kinderkrankengeld und sind für Sie da.

Die BKK Herkules zahlt Kinderkrankengeld, wenn

  • Sie berufstätig sind und wegen der Betreuung des erkrankten Kindes einen Entgeltausfall haben.
  • Ihr Kind gesetzlich versichert ist.
  • Ihr Kind unter 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person Ihr Kind pflegen kann.
  • Sie selbst einen Krankengeld-Anspruch im Krankheitsfall haben.

Wir zahlen Ihnen Kinderkrankengeld für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr, bei mehreren Kindern für maximal 25 Arbeitstage.

Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie sogar 20 Arbeitstage pro Kind im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld im laufenden Kalenderjahr bereits aufgebraucht ist, kann grundsätzlich der Anspruch des anderen Elternteils auf Sie übertragen werden. In diesem Fall sprechen Sie uns gerne an.

Ist Ihr Kind privat versichert, kann die BKK Herkules leider kein Kinderkrankengeld gewähren.

Die BKK Herkules zahlt Ihnen bis zu 90 %Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, sind es sogar 100 %.

Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, bleibt Ihr Krankenversicherungsschutz erhalten – beitragsfrei. Sie zahlen aus Ihrem Kinderkrankengeld lediglich die Hälfte des Beitrags zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Den Rest übernehmen wir.

Sie befinden sich in Berufsausbildung und Ihr Kind ist erkrankt und bedarf Ihrer Pflege? Ihr Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Ausbildungsvergütung während Ihrer Freistellung weiterzuzahlen (Berufsbildungsgesetz). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber.

 

 

Die Corona-Pandemie hat den Alltag von Familien ganz schön verändert. Nicht nur Homeoffice und Homeschooling stehen bei vielen auf der Tagesordnung. Plötzliche Quarantänemaßnahmen von Schulen und Kitas erfordern auch immer wieder die elterliche Betreuung der Kinder zu Hause. Um Familien zu unterstützen, hat die Bundesregierung das Kinderkrankengeld deshalb vorerst erweitert. Ist ihr Kind krank oder muss pandemiebedingt zu Hause betreut werden, haben Sie als Versicherter der BKK Herkules Anspruch auf das erweiterte Kinderkrankengeld.

Was bedeutet das erweiterte Kinderkrankengeld?
Versicherte der BKK Herkules erhalten ab sofort ein erweitertes Kinderkrankengeld von 30 Tagen pro Elternteil und Kind. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende werden 60 Tage pro Kind gezahlt. Bei mehreren Kindern haben Alleinerziehende insgesamt einen Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.
Dabei steht Versicherten das erweiterte Krankengeld nicht nur zu, wenn das Kind erkrankt ist, sondern auch ohne ärztliches Attest, wenn die Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen vorübergehend geschlossen werden.

Die BKK Herkules zahlt das pandemiebedingte Kinderkrankengeld neben den üblich geltenden Voraussetzungen, wenn:
• Sie berufstätig sind und Sie Ihr erkranktes Kind betreuen müssen
• Schulen oder Kitas geschlossen werden
• Ihr Kind in Quarantäne muss
• Die Präsenzpflicht der Bildungs- oder Betreuungseinrichtung aufgehoben wurde
• Sie dazu aufgefordert werden, Ihr Kind zu Hause zu betreuen

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, schicken Sie uns einfach wie gewohnt den Kinderkrankenschein, den Sie vom Kinderarzt erhalten.
Wenn Sie Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, können Sie das Kinderkrankengeld auch ohne ärztliches Attest, allerdings mit einer Bescheinigung der Betreuungseinrichtung/Schule (siehe Antrag) bei uns beantragen.
Gut zu wissen: Der Anspruch gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021. Gerne können Sie Anträge für diesen Zeitraum auch nachträglich bei uns einreichen. Informieren Sie anschließend auch Ihren Arbeitgeber über die Antragstellung, denn eine Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn das ausgefallene Entgelt gemeldet wurde.

Kontaktlos. Schnell. Sicher. Beantragen Sie das pandemiebedingte Kinderkrankengeld ganz einfach online.

Zum Antragsformular

Den Antrag können Sie bequem via Mail an team1@bkk-herkules.de, per Fax an 0561 208 55 8100 senden oder über unseren Onlinefiliale hochladen. 

Wenn Sie Kinderkrankengeld auf Grund der Erkrankung Ihres Kindes in Anspruch nehmen möchten, muss Ihnen der Arzt eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung Ihres Kindes ausstellen. Diese reichen Sie uns bitte im Original ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein. Eine Kopie der Bescheinigung geben Sie bitte Ihrem Arbeitgeber.

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, der BKK Herkules zeitnah eine Verdienstbescheinigung über das Ihnen ausgefallene Entgelt zu übermitteln.

Senden Sie die Unterlagen bitte postalisch an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Oder laden Sie die Unterlagen ganz einfach datengeschützt in unserer Onlinefiliale hoch.

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-982 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team1@bkk-herkules.de

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