Haushaltshilfe

Wir unterstützen Sie bei Krankheit!

Sind Sie aufgrund einer akuten Erkrankung oder stationären Krankenhausbehandlung nicht in Lage Ihren Haushalt weiterzuführen? Die BKK Herkules unterstützt Sie mit einer Haushaltshilfe.

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Leistungen der BKK Herkules

Die BKK Herkules übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen:  bei akuter Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, sowie bei Schwangerschaft.

Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn

  • Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden oder sich in einer ambulanten oder stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme (Kostenträger BKK Herkules) befinden und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • die Weiterführung Ihres Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist und daher ein Unterstützungsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und ggf. bei der Betreuung des im Haushalt lebenden Kindes (unter 12 Jahren) besteht.
  • Ihnen aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von vier Wochen im Kalenderjahr gewährt. Dabei behalten wir uns eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Haushaltshilfe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor.

Die Haushaltshilfe kann durch verschieden Personen erbracht werden:

  • Freunde / Bekannte
  • Familienangehörige
  • Sozial- oder Pflegedienste

Nähere Informationen erhalten Sie von uns persönlich.

Versicherte haben eine Zuzahlung in Höhe von 10%, max. 10,00 EUR, mind. jedoch 5,00 EUR kalendertäglich zu leisten. Diese Zuzahlung ziehen wir direkt von dem Erstattungsbetrag ab. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlungspflicht.

Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte den Antrag und die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ein.

Senden Sie diese bitte postalisch an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-982 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team1@bkk-herkules.de.

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