Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)
Der Hausarzt als Lotse!
Sie bevorzugen einen festen Ansprechpartner als Hausarzt an Ihrer Seite? Dann profitieren Sie von der Hausarztzentrierten Versorgung.
Was Sie über die Leistungen der BKK Herkules wissen sollten
Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll, wenn sich ein Versicherter einen niedergelassenen Hausarzt als festen Ansprechpartner aussucht und diesen bei gesundheitlichen Beschwerden oder im Krankheitsfall als erstes aufsucht.
Empfiehlt der Hausarzt zur Weiterbehandlung einen Facharzt, eine nichtärztliche therapeutische Behandlung oder eine Krankenhausbehandlung, wird er den Patienten eine Überweisung ausstellen. Alle Befunde und Behandlungsberichte werden dem Hausarzt zur Verfügung gestellt, so dass diesem eine Lotsenfunktion in der medizinischen Betreuung zukommt.
In Deutschland gibt es besondere Versorgungsmodelle, die diese Grundidee vertraglich fixieren. Der Versicherte hat die Möglichkeit, sich in dieses Versorgungsmodell einzuschreiben. Bei der „hausarztzentrierten Versorgung“ (HZV), dem so genannten „Hausarztmodell”, ist der Hausarzt angehalten, dazu beizutragen, Diagnoseverfahren und Behandlungsketten zu optimieren.
Die hausarztzentrierte Versorgung ist aktuell in den folgenden Bundesländern möglich:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Mecklenburg–Vorpommern
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
Abstimmung und Koordination notwendiger Maßnahmen und sinnvoller Abläufe sind das Ideal der HZV. Ein Vertrag zwischen einzelnen Landesverbänden der Betriebskrankenkassen (dem die BKK Herkules angehört), dem Hausärzteverband sowie den Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer regelt zahlreiche Details und legt Qualitäts- und Servicekriterien gegenüber Versicherten und Patienten fest.
Bereits im Wartezimmer sollen die Patienten Vorteile haben: Ihnen werden kurzfristige Termine gegeben und Berufstätigen werden Abendsprechstunden in Aussicht gestellt. Die hausarztzentrierte Versorgung soll die für den Laien oft unübersichtliche medizinische Versorgung koordinieren indem dem Allgemeinmediziner eine Schlüsselposition zukommt.
Insbesondere soll der Hausarzt vom Patienten konsultiert werden, bevor ein Facharzt aufgesucht wird. Hiervon ausgenommen sind Besuche beim Augenarzt oder beim Gynäkologen. Das soll neben Patienten mit Alltagsbeschwerden vor allem auch chronisch und schwer kranken Menschen zu Gute kommen. In Notfällen oder bei urlaubsbedingter Abwesenheit des betreuenden Hausarztes empfiehlt sich der Gang zu einem ebenfalls an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden niedergelassenen Hausarzt. Er ist mit der speziellen Dokumentation und dem Verfahren vertraut.
BKK Herkules-Versicherte, die an diesen Versorgungsverträgen teilnehmen wollen, sollten sich an ihren Hausarzt wenden.
- Die Teilnahme ist freiwillig.
- Teilnehmer müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Ihr Hausarzt muss dem Versorgungsvertrag beigetreten sein.
- Ihre Teilnahme erklären Sie durch Anmeldung und Einschreibung in der teilnehmenden Arztpraxis.
- Die Teilnahme beginnt mit dem Tag der Einschreibung.
- Ihre Wahlentscheidung gilt für mindestens ein Jahr.
- Ein Wechsel des Hausarztes ist grundsätzlich nur zum Ende des Quartals nach Ablauf eines Jahres seit dem Beitritt möglich.
- Das Ende der Teilnahme an der HZV muss vom Teilnehmer durch schriftliche Mitteilung an die BKK Herkules angezeigt werden. Die Frist beträgt vier Wochen zum Quartalsende, frühestens jedoch vier Wochen vor Ablauf eines Jahres nach der Einschreibung.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-983 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team2@bkk-herkules.de.