Fahrtkosten

Kostenübernahme und Eigenanteil

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen PKW oder einem Rettungswagen sicher ankommen – wir unterstützen Sie bei den Fahrtkosten.

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Das müssen Sie über die Fahrtkosten wissen

Die BKK Herkules übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten, zum Beispiel zum Arzt oder einer Klinik. In allen Fällen muss die Fahrt medizinisch notwendig sein und mit unseren Leistungen, zum Beispiel einer Krankenhausbehandlung, zusammenhängen. Darüber hinaus ist sie von einem Arzt anzuordnen

  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus
  • Stationäre Behandlungen, gegebenenfalls auch bei Vor- und Nachuntersuchungen
  • Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, BI oder H besitzen
  • Wenn Sie in den Pflegegrad 3,4 oder 5 eingestuft sind
  • Fahrten zu onkologischen Strahlen- und Chemotherapie
  • Fahrten zur Dialysebehandlung

Sie müssen die nächstliegende Behandlungsmöglichkeit wahrnehmen, egal welches Transportmittel Sie nutzen.

Grundsätzlich übernehmen wir nur die Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ordnet Ihr Arzt eine andere Transportmöglichkeit an, zum Beispiel mit dem Auto oder einem Krankenwagen, müssen Sie einen Eigenanteil übernehmen. Er beträgt 10 Prozent des Fahrpreises, auch für Kinder und Jugendliche. Wir unterstützen Sie mit 20 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Tipp: Nehmen Sie einen Fahrdienstleister in Anspruch, rechnet dieser direkt mit uns ab. Sie müssen ihm lediglich die aktuelle Krankenbeförderung vorlegen.  

Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, brauchen wir die Krankenbeförderung. Diese stellt Ihnen Ihr Arzt aus. Senden Sie uns diese bitte per Post an folgende Adresse zu.

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Damit Sie bestimmte Fahrten abrechnen können, müssen wir Ihnen diese vorab genehmigen. Informieren Sie sich jetzt und rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich unter 0800 2551255 an.

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