Arzneimittelverträge
Nutzen Sie Ihre Vorteile bei der BKK Herkules
Die BKK Herkules schließt Verträge mit Arzneimittelherstellern ab, damit Sie auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung nutzen können!
Leistungen der BKK Herkules
Als Krankenkasse schließen wir Verträge mit Arzneimittelherstellern ab, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und die Versicherten mit Arzneimittel zu wirtschaftlichen Konditionen zu versorgen.
Grundsätzlich werden Verträge im Bereich der Generika-Arzneimittel geschlossen.
Wenn ein Arzneimittelhersteller ein neues und in Deutschland zugelassenes Arzneimittel auf den Markt bringt, unterliegt dieses Produkt in der Regel dem Patentschutz. Läuft dieser Patentschutz aus, können andere Pharmaunternehmen die gleichen Arzneimittel herstellen und vertreiben. Sie unterliegen den gleichen Zulassungskriterien wie die Arzneimittel des Originalherstellers. Sie müssen den Wirkstoff in gleicher Qualität, identischer Form und Menge wie das ursprüngliche Originalarzneimittel enthalten. Diese Arzneimittel nennt man Generika.
Alle Krankenkassen schreiben auf gesetzlicher Grundlage Wirkstoffe der Generikaarzneimittel aus. Die Hersteller, die den günstigsten Preis für das Arzneimittel anbieten, bekommen den Zuschlag. In der Regel werden jedoch pro Wirkstoff drei Hersteller den Zuschlag, so dass der Patient die Möglichkeit hat, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen.
Die Verträge haben eine gesetzlich festgelegte Laufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, müssen die Wirkstoffe erneut ausgeschrieben werden.
Wenn der behandelnde Arzt ein Arzneimittel oder Wirkstoff verordnet, erfolgt die Abgabe der Vertragsarzneimittel durch die Apotheke. Der Apotheker kann ersehen, mit welchen Herstellern die BKK Herkules die Verträge für das jeweilige Arzneimittel abgeschlossen hat.
Da der in den Generika-Arzneimitteln enthaltene Wirkstoff identisch sein muss, kann nur in medizinisch zu begründenden Ausnahmefällen, ein Nichtvertragsarzneimittel abgegeben werden. Nur in diesen Fällen kann der Arzt das Rezept entsprechend markieren (AUT IDEM). Bei einigen wenigen Arzneimitteln hat der Gesetzgeber das Austauschverfahren ausgeschlossen. Welche Arzneimittel das sind, kann auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA) nachvollzogen werden.
Haben Sie Fragen zu den Arzneimittel-Rabattverträgen? Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-983 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team2@bkk-herkules.de.
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