DE-Mail – für die sichere Kommunikation


Auf Grundlage des E-Government-Gesetzes ist es möglich, unter bestimmten Voraussetzungen – die in Verwaltungsakten erforderliche Schriftform durch den Versand einer DE-Mail zu ersetzen. Die DE-Mail bietet eine gesetzlich abgesicherte Zustellung: Versand, Empfang und Inhalte von De-Mails können rechtswirksam nachgewiesen werden.

Mit dem DE-Mail-Gesetz, wurde die Grundlage für den einfachen verbindlichen und vertraulichen Versand elektronischer Dokumente und Nachrichten geschaffen. In der Handhabung gleichen DE-Mails den herkömmlichen E-Mails, verfügen jedoch über wichtige Eigenschaften, die der E-Mail fehlen. Die Identitäten von Absender und Adressat können eindeutig nachgewiesen und nicht gefälscht werden. Die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen und verschlüsselt abgelegt. Sie sind für Unbefugte zu keiner Zeit zugänglich und können weder mitgelesen, noch verändert werden. Nur Nutzer mit einer überprüften Identität können DE-Mails versenden und empfangen. Denn jeder Nutzer muss sich vor Eröffnung seines DE-Mail-Kontos, das nur von ihm genutzt werden kann, bei dem Anbieter seiner Wahl ausweisen. Bei DE-Mail kann sich daher niemand hinter einer falschen Identität verstecken.

Die absenderbestätigte DE-Mail ist als sicherer Übermittlungsweg gesetzlich anerkannt. Sie benötigen dafür ein DE-Mail-Postfach bei einem nach § 17 DE-Mail-Gesetz akkreditierten DE-Mail-Dienstanbieter.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per einfacher E-Mail nicht zulässig ist.

Weiterführende Informationen zur DE-Mail finden Sie unter https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/De-Mail/de_mail_node.html 

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