Versorgung mit Zahnersatz

Ob Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen – die BKK Herkules sorgt für Ihren festen Biss!

Wir beteiligen uns in Höhe der Festzuschüsse an den Kosten für die Vertragszahnärztliche Versorgung, also z.B. mit Kronen, Brücken oder Prothesen.

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Leistungen der BKK Herkules

Die Festzuschüsse umfassen 60 % der Regelversorgung (seit 01. Oktober 2020). Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Ihre Bemühungen zur Gesunderhaltung Ihrer Zähne sind uns dabei bares Geld wert.

Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 % bzw. nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 % der durchschnittlichen Regelversorgung. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.
In Härtefällen können wir den Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen. 

Vor Beginn der Behandlung erstellt Ihr Zahnarzt für Sie einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, der von uns vor Behandlungsbeginn geprüft und genehmigt wird. Bitte nehmen Sie vor dem Behandlungsbeginn daher mit uns Kontakt auf.

 

Hier geht’s es zur Zahnarztsuche.

Mit DENT-NET® steht Ihnen ein Netzwerk von über 1000 ausgesuchten Zahnärzten zur Verfügung. Hier erhalten Sie Zahnersatzbehandlungen besonders günstig und mit langer Garantiezeit.
Ermöglicht wird Ihnen das durch die Verwendung von IMEX-Markenzahnersatz. Hergestellt mit innovativen Verfahren und modernsten Materialien sind diese Produkte nicht zuletzt auch in Sachen Verarbeitung, Haltbarkeit und Ästhetik eine intelligente Wahl.

Nähere Informationen erhalten Sie auf www.dent-net.de oder unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 – 90 80 80 80.

Informationsblatt EU-DSGVO zum Download

Die Behandlung wird von qualifizierten Zahnärzten bzw. Mund-, Kiefer- und Gesichtschriurgen durchgeführt, die an diesem Vertrag teilnehmen. Als Mitglied der BKK Herkules erhalten Sie für verschiedene Indikationen die Versorgung mit Implantaten bei den kooperierenden Ärzten zu besonderen Konditionen. Wir übernehmen den Festzuschuss, der sich nach Ihren regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen der vergangenen zehn Jahre (Bonusheft) richtet. Ihr Eigenanteil kann durch die Kooperation erheblich gemindert werden.

Die BKK Herkules richtet ihre Zuschüsse für Zahnersatz wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen auch am gesetzlichen Leistungskatalog aus. Die Kosten für Zahnersatz, der darin nicht enthalten ist, müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Sie schließen darüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrem Zahnarzt vor Behandlungsbeginn.

Bitte reichen Sie Ihre Heil- und Kostenpläne für den Zahnersatz, vor Beginn der Behandlung, zur Prüfung ein. Sofern vorhanden senden Sie uns bitte Ihr Bonusheft mit, sodass wir gegebenenfalls einen Bonus berücksichtigen können.

Senden Sie diese bitte postalisch an:

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Oder laden Sie Ihre Rechnung ganz einfach digital in unserer Onlinefiliale hoch.

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns einfach unter 0561.20855-984 unverbindlich an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an team3@bkk-herkules.de.

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