Für Selbstständige
Damit Sie sich voll und ganz um Ihr eigenes Geschäft kümmern können, kümmern wir uns um Ihre Gesundheit.
Was Sie über die Berechnung der Beiträge wissen müssen
Für Selbstständige, die freiwillig versichert sind, regeln die Beitragsverfahrensgrundsätze für Selbstzahler die Höhe der Beiträge. Danach wird Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Es zählen alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt sind, egal wie sie steuerlich behandelt werden. Sind Sie von Ihrem Ehepartner getrennt, werden alle Unterhaltsleistungen als Einnahmen gewertet.
Das bietet die BKK Herkules
Wir bieten Ihnen eine Mitgliedschaft in unserer gesetzlichen Krankenkasse an – mit oder ohne einen Anspruch auf Krankengeld.
Profitieren Sie zusätzlich von einer persönlichen Betreuung mit einem festen Ansprechpartner und direkten Durchwahlen. Sie erwartet ein individueller Service und ein breites Leistungsspektrum für eine optimale Gesundheitsversorgung.
Noch kein Mitglied? So einfach geht's
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Jetzt den Online-Antrag auch ohne Unterschrift nutzen und Mitglied werden.
Wir übernehmen alle weiteren Formalitäten:
- Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung
- Information Ihres Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber/ die Bezugsstelle
Füllen Sie alle Felder im Onlineantrag aus und werden Sie mit nur einem Klick Mitglied!
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Einfach den Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen, digital ausfüllen und unterschreiben.
Anschließend senden Sie uns Ihren Antrag an service@bkk-herkules.de.
Wir übernehmen alle weiteren Formalitäten:
- Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung
- Information über den Krankenkassenwechsel an Ihren Arbeitgebers/ Ihre Bezugsstelle
Zahlen, Daten, Fakten
Maßgebend ist der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, zuzüglich unseres Zusatzbeitragssatzes von 3,48 % für eine Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Krankengeld. Mit einem Anspruch auf Krankengeld berechnen wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, zuzüglich des Zusatzbeitragssatzes von 3,48 %.
Der monatliche Betrag für die Beitragsbemessung für Selbstständige in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt aktuell 5.512,50 €. Liegen Ihre beitragspflichtigen Einnahmen unter diesem Betrag, müssen Sie uns dies durch gültige Unterlagen nachweisen, zum Beispiel durch einen Einkommensteuerbescheid.
Gut zu wissen
Als beitragspflichtige Einnahme aus der selbstständigen Tätigkeit wird der steuerrechtliche Gewinn zu Grunde gelegt. Dies bedeutet, dass Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn mindern, bei der Beitragsbemessung abgezogen werden. So werden zum Beispiel Lohnkosten und Abschreibungen berücksichtigt.
Der Gesetzgeber hat für Selbstständige eine bestimmte Grundlage zur Mindestbeitragsbemessung beschlossen. Sie liegt ab 2025 bei 1.248,33 € und tritt auch dann in Kraft, wenn die tatsächlichen Einnahmen geringer sind. Der monatliche Mindestbeitrag zur Krankenversicherung beträgt deshalb 218,21 €. Für die Pflegeversicherung gelten 44,94 €. Haben Sie keine Kinder, liegt der Beitrag bei 52,43 €.
Weitere Informationen
Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, füllen Sie bitte den Fragebogen vollständig aus und schicken Sie ihn uns unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail zurück.
Zusätzlich brauchen wir von Ihnen noch folgende Dokumente:
- Steuerbescheid
- Gewerbeanmeldung
- Bescheid über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
- Geburtsurkunde der Kinder
Füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft vollständig aus und senden Sie uns diesen per Post an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
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Veröffentlicht am: 08.08.2024 - Zuletzt geändert am: 30.01.2025