Freiwillig Versicherte
Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
Freiwillig bei der BKK Herkules versichert sein – profitieren Sie von attraktiven Leistungen und Bonusprogrammen, kombiniert mit einem persönlichen Service.
Ihre Vorteile als freiwillig versichertes Mitglied bei der BKK Herkules
Profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung mit einem festen Ansprechpartner und direkten Durchwahlen. Sie erwartet ein individueller Service und ein breites Leistungsspektrum für eine optimale Gesundheitsversorgung.
Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden – Sie wollen keine Call Center oder Warteschleifen am Telefon, dann sind Sie bei der BKK Herkules genau richtig.
Seit 1888 bieten wir unseren Versicherten Expertise, Service und Leistung zum Erhalt, der Pflege und Verbesserung der Gesundheit!
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Wir übernehmen alle weiteren Formalitäten:
- Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung
- Information Ihres Krankenkassenwechsels an Ihren Arbeitgeber/ die Bezugsstelle
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Einfach den Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen, digital ausfüllen und unterschreiben.
Anschließend senden Sie uns Ihren Antrag an service@bkk-herkules.de.
Wir übernehmen alle weiteren Formalitäten:
- Kündigung Ihrer bisherigen Krankenversicherung
- Information über den Krankenkassenwechsel an Ihren Arbeitgebers/ Ihre Bezugsstelle
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge bei der BKK Herkules werden nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Dabei werden alle Einnahmen berücksichtigt, die Sie für Ihren Lebensunterhalt verbrauchen oder verbrauchen könnten.
Hierzu gehören z. B.:
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten
- Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen)
- Pensionen
- Beamtenbezüge
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
- Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
Nicht dazu gezählt werden Wohngeld oder Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Betreuungsgeld.
Die Berechnung stützt sich auf die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen. Der Mindestbeitrag richtet sich an die Mindestgrenze des Einkommens von 1.248,33 €. Dieser wird auch zugrunde gelegt, wenn Sie über weniger Einkünfte verfügen. Der Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze von einem monatlichen Einkommen von 5.512,50 €. Auch bei höheren Einkünften zahlen Sie nicht mehr.
Nutzen Sie unsere persönliche Beratung.
Schauen Sie auch gerne in die Übersicht der aktuellen Rechengrößen.
Weitere Informationen
Der Gesetzgeber hat eine Grundlage zur Mindestbeitragsbemessung festgelegt. 2025 liegt die Mindestgrenze für freiwillig Versicherte bei 1.248,33 € im Monat – auch wenn Ihre tatsächlichen Einnahmen geringer sind.
Ihr Beitrag zur Krankenversicherung beträgt aktuell nach der Mindestbemessungsgrenze monatlich 218,21 €. Wenn Sie Kinder haben, zahlen Sie 44,94 € im Monat für Ihre Pflegeversicherung. Der Beitrag erhöht sich auf 52,43 €, wenn Sie keine Kinder haben.
Der Wert der Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 5.512,50 €. Liegt Ihr monatliches Einkommen darüber, zahlen Sie für Ihre Krankenversicherung aktuell 963,59 € im Monat. Für die Pflegeversicherung werden monatlich 198,45 €, beziehungsweise 231,53 € bei kinderlosen Mitgliedern, berechnet.
Sowohl Ihr Kranken- als auch Ihr Pflegeversicherungsbeitrag werden zwischen diesen beiden Bemessungsgrenzen liegen. Die BKK Herkules berechnet Ihnen schnell und einfach Ihre individuelle Beitragshöhe.
Füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft vollständig aus und senden Sie uns diesen per Post an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
- ggf. Steuerbescheid
- ggf. Geburtsurkunde Ihrer Kinder
Nutzen Sie für Ihre Anliegen unseren Online Servicepoint und wickeln Sie Ihre Anliegen schnell und bequem von unterwegs.
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Veröffentlicht am: 04.10.2024 - Zuletzt geändert am: 30.01.2025