Behandlungsfehler und Streitfälle

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Bei Ihnen liegt ein Behandlungsfehler vor?  Dann unterstützen wir Sie gerne.

Was ist eigentlich ein Behandlungsfehler?

Vereinfacht gesagt, liegt ein Behandlungsfehler immer dann vor, wenn ein Arzt gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen hat. Dies kann durch eine aktive Handlung, aber auch durch Unterlassen geschehen. Einen Haftungsanspruch kann der Patient gegenüber dem Arzt nur dann geltend machen, wenn der Schaden seine Ursache in der Behandlung hat. Der Nachweis dieses juristisch “Kausalität” genannten Zusammenhangs fällt oft schwer.

Wir unterstützen unsere Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche (z.B. Schadenersatz bei Unfällen) oder gegen andere Sozialleistungsträger. Im Einzelfall kann auch eine Kostenübernahme zusätzlicher Gutachten erfolgen.

Sie haben konkrete Fragen zu dieser Thematik? Bitte füllen Sie untenstehendes Kontaktformular aus, Sie erhalten dann umgehend eine Antwort von uns.

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Veröffentlicht am: 11.09.2024 - Zuletzt geändert am: 07.02.2025

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