Hörscreening für Neugeborene
Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder gibt es ab 1. Januar 2009 auch eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland wird etwa eines von 1.000 Kindern mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt diese Schädigung unentdeckt und wird deshalb nicht frühzeitig behandelt, kommt es neben Entwicklungsstörungen in unterschiedlichen Bereichen vor allem zu Störungen der Sprachentwicklung. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden. Seit Oktober 2010 wird diese Untersuchung über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.