Zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung
Wir unterstützen Sie, damit Sie auch weiterhin Ihr strahlendes Lächeln bewahren.
Unterstützung der BKK Herkules
Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ist für Versicherte der BKK Herkules kostenfrei. Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung von erkrankten Zähnen oder die Linderung von Zahnschmerzen übernehmen wir ebenfalls. Dazu gehört auch die lokale Anästhesie.
Die Behandlungen werden in Ihrem Bonusheft eingetragen. Das kleine Heft ist in jeder Zahnarztpraxis oder bei der BKK Herkules erhältlich. Vor einem Zahnarztwechsel empfiehlt es sich, das Bonusheft vollständig ausfüllen und abstempeln zu lassen. Der Zuschuss der BKK Herkules für Zahnersatz fällt mit einem lückenlosen Bonusheft um einige Prozentpunkte höher aus als ohne.
Wir übernehmen nicht nur die Kosten im akuten Beschwerdefall, sondern auch für vorbeugende Behandlungen bzw. Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie für eine notwendige Parodontose Behandlung. In medizinisch notwendigen Fällen können wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch die Behandlung einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung übernehmen, wenn uns zuvor ein Behandlungsplan des Vertragszahnarztes vorgelegt wurde.

Wie erhalten Sie Unterstützung?
Die gesetzlichen Leistungen werden über Ihre Krankenversicherungskarte mit der BKK Herkules abgerechnet.
Sollte Ihr Zahnarzt Leistungen privat mit Ihnen abrechnen wollen, muss er Sie vorab hierüber informieren und holt in der Regel Ihr Einverständnis ein. Bitte setzen Sie sich vor einer privaten Behandlung mit der BKK Herkules in Verbindung falls Sie beabsichtigen die Kosten geltend zu machen. Gegebenenfalls können wir Ihnen Alternativbehandlungen empfehlen, die der Zahnarzt auch mit der BKK Herkules abrechnen kann, sodass Ihnen keine Kosten entstehen.
Veröffentlicht am: 10.08.2024 - Zuletzt geändert am: 27.01.2025