Sehhilfen - Brillen, Kontaktlinsen & therapeutische Sehhilfen
Wir unterstützen Sie, mit zusätzlichen Zuschüssen, über den gesetzlichen Anspruch hinaus bei Ihren Sehhilfen.
Sehhilfen als Alltagsretter
Brillen und Kontaktlinsen gehören zu den Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern.
Die BKK Herkules unterstützt Sie mit Zuschüssen für Ihre Sehhilfen.
Unterstützung der BKK Herkules
Die BKK Herkules übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Leistungen die Kosten für die Brillengläser in Höhe der Festbeträge, wenn Sie unter 18 Jahre alt und fehlsichtig sind.
Zusätzlich übernehmen wir die Festbeträge, wenn Sie über 18 Jahre sind und Ihr Augenarzt eine Fernbrille verordnet hat, weil Ihre Fehlsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien beträgt, eine Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien vorliegt oder wenn Sie auf beiden Augen schwer sehbeeinträchtigt sind. Von einer schweren Sehbeeinträchtigung spricht man, wenn Sie auf dem besseren Auge trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 % erreichen.
Für die Kostenübernahme von Kontaktlinsen müssen darüber hinaus weitere medizinische Voraussetzungen (z.B. Kurz – oder Weitsichtigkeit von mehr als 8,0 Dioptrie) erfüllt sein. Ob diese medizinischen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, beantwortet Ihnen Ihr behandelnder Augenarzt.
Sofern Sie nicht unter die gesetzliche Regelung fallen, gewährt Ihnen die BKK Herkules für Brillengläser oder Kontaktlinsen bei einem sphärischen oder zylindrischen Korrekturbedarf von mindestens 0,5 Dioptrien je Auge einen Zuschuss. Der Anspruch besteht alle zwei Jahre. Für jedes Brillenglas bzw. jede Kontaktlinse werden höchstens 15 € erstattet.

Wie erhalten Sie Unterstützung?
Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte die personifizierte Originalrechnung ein.
Senden Sie diese bitte postalisch an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Oder laden Sie Ihre Rechnung ganz einfach digital in unserer Onlinefiliale hoch.
Veröffentlicht am: 02.07.2024 - Zuletzt geändert am: 28.01.2025