Frau trainiert mit Hilfe von einem Physiotherapeut
Rehabilitation
Unterstützung nach einer Erkrankung

Rehabilitation

Mit ambulanter oder stationärer Unterstützung zurück in den Alltag.


Was ist eine Rehabilitation?

Eine ambulante oder stationäre Rehabilitation ist möglich, wenn Sie an einer bestehenden, chronischen Erkrankung oder an einer anderen schweren gesundheitlichen Einschränkung leiden.

Nach einer schweren Operation ist es zum Beispiel möglich, dass Sie im Alltag zunächst sehr beeinträchtigt sind. Eine Rehabilitation kann hier die Rückkehr in den Alltag erleichtern und unterstützen.

Die ambulante Reha findet in einem wohnortnahem Rehazentrum statt, die stationäre Reha in einer entsprechenden Klinik. Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen.

Unterstützung der BKK Herkules

Die BKK Herkules übernimmt die kompletten Kosten Ihrer ambulanten oder stationären Rehabilitation. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € täglich an.

Wenn eine Rehamaßnahme unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt (Anschlussrehabilitation), beteiligen Sie sich mit einer Zuzahlung von 10 € am Tag – jedoch nur für maximal 28 Kalendertage. Dabei werden die Tage angerechnet, für die Sie bereits im Krankenhaus eine Zuzahlung geleistet haben.

Wenn Sie berufstätig sind, Kinder erzogen haben oder in der Vergangenheit anderweitig Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, ist die Rentenversicherung für ihre Rehabilitation zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Wie erhalten Sie Unterstützung?

Bestätigt Ihr Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitationsleistung, muss er diese mit dem Formular 61 „Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“ verordnen. Die Antragsformulare müssen bei der Krankenkasse angefordert werden.

Falls ein anderer Kostenträger zuständig ist, zum Beispiel die Berufsgenossenschaft oder der Rentenversicherungsträger, wird die Verordnung von der Krankenkasse entsprechend weitergeleitet.

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Veröffentlicht am: 07.08.2024 - Zuletzt geändert am: 28.01.2025

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