Häusliche Pflegefachkraft umarmt älteren Patienten
Pflegeversicherung
Alle wichtigen Informationen

Pflegeversicherung

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Pflegeversicherung in unserem kurzen Überblick.


Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und ihre Helfer. Besonders für ältere Menschen ist sie ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung. Alle Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, sind auch automatisch in der Pflegeversicherung versichert. Dadurch ist sie eine tragende Säule der Sozialversicherung.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?​

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird dann aktiv, wenn Menschen wegen Krankheiten oder im Alter pflegebedürftig werden.

Die Pflegebedürftigen können dabei selbst entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Das können professionellen Fachkräften oder pflegenden Angehörigen sein, die für ihre Pflegearbeit Geld erhalten können.

Ein wichtiges Ziel der Pflegeversicherung ist, den pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?

Der Beitragssatz der Pflegeversicherung ist gesetzlich festgeschrieben. Seit 01.01.2025 liegt er bei 3,60 % vom Bruttogehalt. Familienversicherte sind beitragsfrei in der Pflegeversicherung.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird auf Basis derselben Einnahmen wie bei der Krankenversicherung berechnet. 

Mitglieder ohne Kinder = 4,20 %# (Arbeitnehmer-Anteil: 2,4 %)
Mitglieder mit 1 Kind*= 3,40 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8 %)
Mitglieder mit 2 Kindern*= 3,15 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,55 %)
Mitglieder mit 3 Kindern*= 2,90 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,3 %)
Mitglieder mit 4 Kindern*= 2,65 % (Arbeitnehmer-Anteil 1,05 %)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern*= 2,40 % (Arbeitnehmer-Anteil 0,85 %)
Mitglieder mit Kind/Kindern über 25 Jahren= 3,4 % (Arbeitnehmer-Anteil: 1,8 %)

*=unter 25 Jahren

Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegeleistungen und bietet weitere Unterstützung durch Sachleistungen.

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen, muss ein Antrag gestellt werden. Damit werden bestimmte Voraussetzungen für die Pflegeleistungen überprüft. Wie hoch die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist, wird mithilfe von Pflegegraden definiert. Davon hängt im Anschluss die Höhe der Leistungen ab.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie alle notwenidgen Anträge.

Ab wann bin ich pflegebedürftig?

Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen in seiner Selbstständigkeit oder in bestimmten Fähigkeiten eingeschränkt ist und deswegen Hilfe von anderen benötigt. Diese Einschränkungen können körperliche, kognitive oder psychische Gründe haben. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit für mindestens sechs Monate vorliegen.

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Veröffentlicht am: 04.09.2024 - Zuletzt geändert am: 28.01.2025

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