Pflege-Unterstützungsgeld
Das Pflegeunterstützungsgeld soll Ihr entgangenes Arbeitsentgelt, während der Pflegezeit Ihres nahen Angehörigen ausgleichen.
Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch auf bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung.
Voraussetzungen
- Die zu pflegende Person ist ein naher Angehöriger und bezieht mindestens Pflegegrad 1
- Eine ärztliche Bescheinigung bestätigt die Pflegebedürftigkeit
Wer gehört zu den zu pflegenden Angehörigen?
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft
- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern oder Stiefeltern
- Geschwister, Schwägerinnen oder Schwager
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder
Wer hat Anspruch auf das Pflege-Unterstützungsgeld?
Wer hat Anspruch auf das Pflege-Unterstützungsgeld?
- Arbeitnehmer
- Die zur Berufsbildung Beschäftigten
- Heimarbeiter und ihnen Gleichgestellte
- Geringfügig Beschäftigte und Rentner, die eine Beschäftigung ausüben
Ausgeschlossen vom Pflege-Unterstützungsgeld sind Selbstständige, Beamte sowie Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB III, die keine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.
Wie hoch ist das Pflege-Unterstützungsgeld?
Die Höhe des Betrages hängt davon ab, ob Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld erhalten haben.
Wenn dies nicht der Fall ist beträgt das Pflege-Unterstützungsgeld 90 Prozent ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgelts.
Wenn Sie Einmalzahlungen erhalten haben beträgt es sogar 100 Prozent.
Zur Hälfte erhalten Sie das Pflege-Unterstützungsgeld, wenn ihr pflegebedürftiger naher Angehöriger Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge hat.
Pflege-Unterstützungsgeld beantragen
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit der Pflegekasse des zu Pflegenden auf. Wenn diese bei der BKK Herkules versichert ist, können Sie uns zum Erhalt des Antrages gerne kontaktieren.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld
- Ärztliche Bescheinigung desbehandelnden Arztes des pflegebedürftigen nahen Angehörigen
- Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 03.09.2024 - Zuletzt geändert am: 04.06.2025