Krankenhausbehandlung
Die BKK Herkules unterstützt Sie bei der Kostenübernahme und auf der Suche nach dem passendem Krankenhaus. Zusätzlich arbeiten wir mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Damit Sie schnell wieder gesund werden.
Leistungen der BKK Herkules
Wir übernehmen Ihre medizinische Versorgung im Krankenhaus und das zeitlich unbegrenzt. So bekommen Sie die Kosten für die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Unterkunft und Verpflegung erstattet. Wichtig ist, dass Sie sich in einem Krankenhaus behandeln lassen, welches als Vertragskrankenhaus der BKK Herkules gilt.
Um die Genesung des Kindes zu fördern, übernehmen wir die Unterbringungskosten eines Elternteils, wenn der behandelnde Arzt dies für notwendig hält.
Die passende Klinik finden
Ist auf Ihrer Überweisung kein Krankenhaus angegeben, können Sie mithilfe des BKK Klinik Finders das passende Krankenhaus für sich finden.
Private Zusatzversicherungen unserer Kooperationspartner nutzen
Private Zusatzversicherungen können Sie als optimale Ergänzung unserer Gesundheitsleistungen nutzen. Die Zusatzversicherungen sind sowohl einzeln als auch in Kombination abschließbar. Dadurch können Sie sich Ihr individuelles Angebot zusammenstellen.
Die BKK Herkules arbeitet eng mit der Barmenia und der DEVK zusammen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie folgende Zusatzleistungen buchen:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Behandlungen beim Chefarzt
- Zahlung von Krankentagegeld
Kostenübernahme
Die BKK Herkules übernimmt die Kosten für alle Krankenhausleistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Als Versicherter bei der BKK Herkules zahlen Sie lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung.
Informiert Sie Ihr Arzt oder das Krankenhaus darüber, dass die Kosten im Vorfeld abgerechnet werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. In solchen Fällen muss die BKK Herkules Ihren Krankenhausaufenthalt genehmigen. Eine Sonderregelung besteht auch im Bundesland Berlin: Am Aufnahmetag muss neben der ärztlichen Verordnung immer eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden.
Veröffentlicht am: 03.09.2024 - Zuletzt geändert am: 20.03.2025