Arzt spricht mit älterer Frau im Krankenhausbett
Krankenhausbehandlung
Leistungen der BKK Herkules

Krankenhausbehandlung

Die BKK Herkules unterstützt Sie bei der Kostenübernahme und auf der Suche nach dem passendem Krankenhaus. Zusätzlich arbeiten wir mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. Damit Sie schnell wieder gesund werden.


Leistungen der BKK Herkules

Wir übernehmen Ihre medizinische Versorgung im Krankenhaus und das zeitlich unbegrenzt. So bekommen Sie die Kosten für die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Unterkunft und Verpflegung erstattet. Wichtig ist, dass Sie sich in einem Krankenhaus behandeln lassen, welches als Vertragskrankenhaus der BKK Herkules gilt.

Um die Genesung des Kindes zu fördern, übernehmen wir die Unterbringungskosten eines Elternteils, wenn der behandelnde Arzt dies für notwendig hält.

Die passende Klinik finden

Ist auf Ihrer Überweisung kein Krankenhaus angegeben, können Sie mithilfe des BKK Klinik Finders das passende Krankenhaus für sich finden. 

BKK Klinik Finders


Private Zusatzversicherungen unserer Kooperationspartner nutzen

Private Zusatzversicherungen können Sie als optimale Ergänzung unserer Gesundheitsleistungen nutzen. Die Zusatzversicherungen sind sowohl einzeln als auch in Kombination abschließbar. Dadurch können Sie sich Ihr individuelles Angebot zusammenstellen.

Die BKK Herkules arbeitet eng mit der Barmenia und der DEVK zusammen.

Bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie folgende Zusatzleistungen buchen:

  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlungen beim Chefarzt
  • Zahlung von Krankentagegeld

Kostenübernahme

Die BKK Herkules übernimmt die Kosten für alle Krankenhausleistungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Als Versicherter bei der BKK Herkules zahlen Sie lediglich die gesetzlich festgelegte Zuzahlung.

Informiert Sie Ihr Arzt oder das Krankenhaus darüber, dass die Kosten im Vorfeld abgerechnet werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig. In solchen Fällen muss die BKK Herkules Ihren Krankenhausaufenthalt genehmigen. Eine Sonderregelung besteht auch im Bundesland Berlin: Am Aufnahmetag muss neben der ärztlichen Verordnung immer eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden.

Sie haben Fragen?

Wir beraten Sie gerne:

Veröffentlicht am: 03.09.2024 - Zuletzt geändert am: 20.03.2025

Kontakt

Service-Nummer: 0561 20855600

Mo.-Mi.: 8:00-17:00 Uhr
Do.: 8:00-18:00 Uhr
Fr: 8:00-16:00 Uhr

Jordanstraße 6
34117 Kassel

Oder schreiben Sie uns bequem via Kontaktformular

Ansprechpartner

Wenn Sie uns direkt ansprechen möchten, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung:

Ansprechpartner im Überblick

Zurück nach oben