Kinderkurse
Die BKK Herkules unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Gesundheit und Entwicklung ihres Kindes.
Fördern Sie die Gesundheit Ihres Kindes!
Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind die wichtigsten für seine Entwicklung. Zur Förderung der geistigen und körperlichen Entwicklung Ihres Kindes und zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes haben wir daher die Kostenbeteiligung an Gesundheitskursen für Ihr Kind als zusätzliche Satzungsmehrleistung in unseren Leistungskatalog aufgenommen.
Unterstützung der BKK Herkules
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr haben Anspruch auf Bezuschussung von Kursen aus dem Bereich Babyschwimmen, Kleinkinderschwimmen, Babymassage oder PEKIP. Bei regelmäßiger Teilnahme wird ein Zuschuss in Höhe von 100 € je Kalenderjahr gewährt.

Wie erhalten Sie Unterstützung?
Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte die originale Teilnahmebescheinigung ein. Diese muss folgende Angaben beinhalten: Name und Vorname des Versicherten, Anbieter, Kursleitung, Kursbeginn und Kursende, Kurseinheiten, Anzahl der absolvierten Kurseinheiten sowie die Kursgebühr.
Senden Sie diese bitte postalisch an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Oder laden Sie die Rechnung ganz einfach datengeschützt in unserer Onlinefiliale hoch.
Veröffentlicht am: 02.07.2024 - Zuletzt geändert am: 24.01.2025