Kind und Kinderärztin freuen sich und geben sich ein Highfive
Kinder- und Jugenduntersuchungen
Für jedes Alter die passende Leistung

Kinder- und Jugenduntersuchungen

Regelmäßige Untersuchungen können Ihr Kind bei der optimalen Entwicklung unterstützen und Krankheiten frühzeitig erkennen. Nutzen Sie deshalb die vielfältigen Angebote der BKK Herkules.


Für jedes Alter die passende Leistung finden

Wie gesund und vital ein Kind aufwächst, wird bereits in den ersten Lebensjahren entscheidend geprägt. Je früher eine gesundheitliche Störung oder Erkrankung erkannt wird, desto besser sind die Therapiemöglichkeiten und desto größer ist die Chance, Spätfolgen zu verhindern. Aus diesem Grund bietet die BKK Herkules ein umfangreiches Vorsorgepaket für Kinder und Jugendliche an.


Gesetzliche Kinder- und Jugenduntersuchungen

Die erste Untersuchung des Neugeborenen (U1) sowie das Mukoviszidose-Screening erfolgen direkt nach der Geburt. Dabei überprüfen der Arzt oder die Hebamme:

  • das Gewicht und die Größe des Kindes,
  • lebenswichtige Körperfunktionen wie Atmung und Reflexe,
  • sichtbare Fehlbildungen.

Zusätzlich besteht der Anspruch auf eine Pulsoxymetrie am zweiten Lebenstag (zwischen der 24. und 48. Lebensstunde, spätestens jedoch mit der U2). Diese Untersuchung dient dazu, kritische angeborene Herzfehler frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig behandeln zu können.

Die U2-Untersuchung findet zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag statt und ist die erste ausführliche Untersuchung durch den Kinderarzt. Dabei werden der gesamte Körper, einschließlich der Organe, Sinnesorgane und das Skelettsystem, gründlich überprüft. Wie bereits bei der U1 wird das Baby erneut gewogen und gemessen.

Zusätzlich berät der Kinderarzt oder die Kinderärztin die Eltern zu wichtigen Themen wie Stillen, Allergieprävention, Unfallverhütung und dem Umgang mit Medien. Auch die Interaktion zwischen Eltern und Kind wird beobachtet und eine Sozialanamnese zur familiären Situation wird erhoben.

Die U3-Untersuchung findet in der vierten bis fünften Lebenswoche statt und dient einer umfassenden Überprüfung der körperlichen Entwicklung des Kindes. Dabei untersucht der Kinderarzt oder die Kinderärztin alle Organe, den Ernährungszustand sowie das Gewicht des Babys. Zudem werden ein Hör- und Sehtest durchgeführt und die Hüftgelenke auf mögliche Fehlstellungen überprüft.

Darüber hinaus erhalten Eltern wertvolle Tipps zu Themen wie Stillen, Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Auch die Interaktion zwischen Eltern und Kind wird beobachtet, und eine Sozialanamnese zur familiären Situation erhoben.

Die vierte Früherkennungsuntersuchung (U4) findet im dritten bis vierten Lebensmonat statt. Zu Beginn des dritten Monats steht zudem der erste Impftermin an. Dabei erhält Ihr Kind Schutz vor Diphtherie, Tetanus, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung, Keuchhusten und Pneumokokken.

Im Rahmen der U4 werden die geistige und körperliche Entwicklung sowie das Bewegungsverhalten Ihres Kindes gründlich überprüft. Zudem erfolgen ein Hör- und Sehtest, und Fragen zur Ernährung und Verdauung werden besprochen.

Wie bei den vorherigen Untersuchungen gibt der Kinderarzt oder die Kinderärztin wertvolle Tipps zu Stillen, Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Außerdem wird die Eltern-Kind-Interaktion beobachtet und eine Sozialanamnese zur familiären Situation erhoben.

Die U5-Untersuchung sollte im sechsten bis siebten Lebensmonat erfolgen. Der Fokus liegt dabei auf der Beweglichkeit, der Körperbeherrschung und dem Sehvermögen Ihres Kindes. Zudem werden weitere Fragen zur Ernährung geklärt, und es stehen erneut Impfungen an. Falls Auffälligkeiten im Bereich von Kiefer und Gebiss festgestellt werden, kann eine Überweisung zum Zahnarzt erfolgen.

Wie bei den vorherigen Untersuchungen gibt der Kinderarzt oder die Kinderärztin wertvolle Tipps zur Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Außerdem wird die Eltern-Kind-Interaktion weiter beobachtet und eine Sozialanamnese zur familiären Situation erhoben.

Die sechste Früherkennungsuntersuchung (U6) sollte zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat stattfinden. Dabei werden der allgemeine Gesundheitszustand sowie das Hör- und Sehvermögen Ihres Kindes überprüft. Zudem stehen weitere Impfungen an, mit denen die Grundimmunisierung abgeschlossen wird. Ihr Kind erhält außerdem die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, die jedoch später durch eine Wiederholungsimpfung ergänzt werden muss.

Falls Auffälligkeiten an Kiefer oder Gebiss festgestellt werden, kann eine Überweisung zum Zahnarzt erfolgen. Darüber hinaus gibt der Kinderarzt oder die Kinderärztin wertvolle Hinweise zur Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Auch die Eltern-Kind-Interaktion wird weiterhin beobachtet, und eine Sozialanamnese zur familiären Situation wird erhoben.

Die U7-Untersuchung sollte zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat stattfinden. Dabei werden die körperliche und geistige Entwicklung, das Hör- und Sehvermögen sowie die Sprachfähigkeit und das Sprachverständnis Ihres Kindes überprüft. Zudem wird auf mögliche Anzeichen für Allergien geachtet.

Falls Auffälligkeiten im Bereich des Kiefers oder Gebisses festgestellt werden, kann eine Überweisung zum Zahnarzt erfolgen. Bei Auffälligkeiten des Sehvermögens wird Ihr Kind gegebenenfalls zum Augenarzt für ein Augenscreening (Amblyopiescreening) überwiesen.

Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps zur Unfallverhütung und Mediennutzung. Auch die Eltern-Kind-Interaktion wird weiterhin beobachtet, und eine Sozialanamnese zur familiären Situation wird erhoben.

Die Vorsorgeuntersuchung U7a findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt und stellt sicher, dass Kinder auch nach der Geburt mindestens einmal jährlich ärztlich untersucht werden können. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen und möglichen Risikofaktoren.

Falls Auffälligkeiten im Bereich des Kiefers oder Gebisses festgestellt werden, kann eine Überweisung zum Zahnarzt erfolgen. Zudem erhalten Eltern wertvolle Tipps zur Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Die Interaktion zwischen Eltern und Kind wird weiterhin beobachtet, und eine Sozialanamnese zur familiären Situation wird erhoben.

Die achte Früherkennungsuntersuchung (U8) sollte zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat erfolgen. Dabei werden die geistige und körperliche Entwicklung sowie die Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes gründlich überprüft. Zudem erfolgen Tests zum Seh-, Hör- und Sprachvermögen. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin untersucht außerdem die Zähne und den Kiefer – bei Auffälligkeiten kann eine Überweisung zum Zahnarzt erfolgen.

Zusätzlich erhalten Eltern wertvolle Tipps zur Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Auch die Eltern-Kind-Interaktion wird weiterhin beobachtet, und eine Sozialanamnese zur familiären Situation wird erhoben. Seit dem 1. September 2016 wird zudem ein spezielles Hörscreening, das sogenannte Audiometry-Screening, durchgeführt.

Die neunte Vorsorgeuntersuchung (U9) findet zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, also kurz vor dem Schuleintritt, statt. Dabei werden alle Organe sowie die Körperhaltung Ihres Kindes gründlich untersucht, und der Blutdruck wird gemessen. Zudem stehen Tests zum Hör- und Sehvermögen, zur Sprachentwicklung, Geschicklichkeit und zum sozialen Verhalten auf dem Programm. Falls Auffrischungsimpfungen erforderlich sind, werden sie in diesem Rahmen durchgeführt.

Bei Auffälligkeiten im Bereich des Kiefers oder Gebisses kann eine Überweisung zum Zahnarzt erfolgen. Darüber hinaus erhalten Eltern wertvolle Tipps zur Allergieprävention, Unfallverhütung und Mediennutzung. Auch die Eltern-Kind-Interaktion wird weiterhin beobachtet, und eine Sozialanamnese zur familiären Situation wird erhoben.

Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) sollte zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr erfolgen. Dabei wird der oder die Jugendliche gründlich von Kopf bis Fuß untersucht, der Impfstatus überprüft und die allgemeine körperliche sowie geistige Entwicklung beurteilt.

Während der Pubertät durchlaufen Jugendliche große körperliche und seelische Veränderungen. Die J1 bietet ihnen die Möglichkeit, in einer vertraulichen Atmosphäre mit dem Arzt oder der Ärztin über persönliche Themen zu sprechen, darunter:

  • gesundheitliche Beschwerden
  • Sexualität und Verhütung
  • Rauchen und Drogenmissbrauch
  • Probleme in der Familie oder im sozialen Umfeld

Sofern keine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Jugendlichen besteht, unterliegt der Arzt oder die Ärztin der absoluten Schweigepflicht.

Zusätzliche Kinder- und Jugenduntersuchungen der BKK Herkules

Ist Ihr Kind zwischen 6 und 18 Jahre alt, können Sie 1 x pro Jahr eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen.

Zur Zahnvorsorge

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Mehr Informationen zu BKK Starke Kids

Mit unserem Vorsorgeprogramm “BKK Starke Kids” erhalten Sie bis zum 17. Lebensjahr zusätzliche Untersuchungen, die über den Umfang der U1-J1 hinausgehen. Die Teilnahme ist für Sie freiwillig und kostenfrei.

BKK Starke Kids


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Veröffentlicht am: 11.08.2024 - Zuletzt geändert am: 05.05.2025

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