Homöopathie
Die BKK Herkules unterstützt ihre Versicherten und bietet einen Vertrag zur Homöopathieversorgung, den Sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) abgeschlossen hat.
Die Homöopathie
Homöopathie ist ein alternativmedizinisches Behandlungssystem, das Ende des 18. Jahrhunderts entwickelt wurde.
Grundlage der Homöopathie ist die Annahme, dass eine homöopathische Arznei die Selbstheilungskräfte anregt und so zur Heilung beiträgt.
Homöopathische Mediziner nehmen ihre Patienten sehr persönlich und individuell in den Blick. Die Behandlungen beginnen mit einer eingehenden Befragung zur Gesundheit, zur Vorgeschichte einer Krankheitsentwicklung und der persönlichen Situation im Beruf und privat. Diese Anamnesen sind wichtige, unverzichtbare Bestandteile der klassischen Homöopathie. Doch viele Krankenkassen erkennen das nicht an und verweisen auf die offizielle Gebührenordnung (EBM) die keine Abrechnungsmöglichkeiten homöopathischer Medizin bietet.
Die Versicherten dieser Kassen müssen dafür aus der eigenen Tasche zuzahlen, wenn die Ärzte ihnen die homöopathische Anamnese privat in Rechnung stellen.
Ihr Vorteil mit der BKK Herkules
Die Ärzte und Ärztinnen, die dem Vertrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beigetreten sind, beraten Sie bei der Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und empfehlen Ihnen gegebenenfalls eine homöopathische Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde.
Von jetzt an gehören lästige Privatrechnungen für Erst- und Folgeanamnesen oder homöopathische Beratungen der Vergangenheit an.
Unterstützung der BKK Herkules
Sie als Versicherter der BKK Herkules können homöopathische Behandlungen bei Vertragsärzten in Anspruch nehmen: einfach, unbürokratisch und ohne Zuzahlung. Nutzen Sie die Übersicht unserer Vertragsärzte der Homöopathie.
Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine Teilnahme zu unserem Vertrag gegenüber der KBV erklärt hat. Wenn Sie sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchten, wenden Sie sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt. Jeder am Vertrag teilnehmende Arzt, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Versichertenkarte zu unseren Lasten behandeln.

Wie erhalten Sie Unterstützung?
Diese Leistungen rechnet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin direkt mit uns über die Versichertenkarte ab.
Veröffentlicht am: 07.06.2024 - Zuletzt geändert am: 27.01.2025