Haushaltshilfe
Sind Sie aufgrund einer akuten Erkrankung oder stationären Krankenhausbehandlung nicht in Lage Ihren Haushalt weiterzuführen? Die BKK Herkules unterstützt Sie mit einer Haushaltshilfe.
Anspruch auf Haushaltshilfe besteht, wenn
- Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden oder sich in einer ambulanten oder stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme (Kostenträger BKK Herkules) befinden und im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
- die Weiterführung Ihres Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht möglich ist und daher ein Unterstützungsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und ggf. bei der Betreuung des im Haushalt lebenden Kindes (unter 12 Jahren) besteht.
- Ihnen aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Die Haushaltshilfe wird längstens für einen Zeitraum von vier Wochen im Kalenderjahr gewährt. Dabei behalten wir uns eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Haushaltshilfe durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor.
Die Haushaltshilfe kann durch verschieden Personen erbracht werden:
- Freunde / Bekannte
- Familienangehörige
- Sozial- oder Pflegedienste
Nähere Informationen erhalten Sie von uns persönlich.
Unterstützung der BKK Herkules
Die BKK Herkules übernimmt die Kosten einer Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen bei akuter Erkrankung, Krankenhausaufenthalt, ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, sowie bei Schwangerschaft.
Versicherte haben eine Zuzahlung in Höhe von 10%, max. 10 €, mind. jedoch 5 € kalendertäglich zu leisten. Diese Zuzahlung ziehen wir direkt von dem Erstattungsbetrag ab. Bei Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die gesetzliche Zuzahlungspflicht.

Wie erhalten Sie Unterstützung?
Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte den Antrag und die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ein.
Senden Sie die Unterlagen bitte postalisch an:
BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel
Oder laden Sie Ihre Rechnung ganz einfach digital in unserer Onlinefiliale hoch.
Veröffentlicht am: 13.08.2024 - Zuletzt geändert am: 28.01.2025