Online-Telemedizin-isometrisches Konzept. Ärztliche Beratung und Behandlung über die Anwendung der mit dem Smartphone verbundenen Internetklinik.
Digitale Gesundheitsanwendungen
der BKK Herkules

Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA - auch Apps auf Rezept genannt - sind bestimmte Gruppen von digitalen CE-gekennzeichneten Medizinprodukten, die Versicherte zum Beispiel bei der Behandlung von Erkrankungen oder der Kompensation von Beeinträchtigungen unterstützen können. 


Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Dank des „Digitalen Versorgungsgesetzes“ können wir Ihnen die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) übernehmen. DiGA sind Programme oder Apps zur Verbesserung oder Erhaltung Ihrer Gesundheit, die Sie digital nutzen können. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung und eine Genehmigung unsererseits.

Was ist eine DiGA?

Eine DiGA ist eine digitale Gesundheitsanwendung, die als Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa eingestuft ist. Sie unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. Digitale Gesundheitsanwendungen können Programme und Software sein, zum Beispiel Apps für Smartphones oder Tablets.

Was ist der Nutzen einer DiGA?

Digitale Gesundheitsanwendungen sollen dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Sie als Versicherte sollen also durch die digitalen Anwendungen einen medizinischen Nutzen erfahren. Dieser medizinische Nutzen ist laut DiGA-Verordnung (DiGAV) durch eine oder mehrere der folgenden Wirkungen gekennzeichnet:

  • Der Gesundheitszustand wird verbessert
  • Die Krankheitsdauer wird verkürzt
  • Die Überlebenszeit wird verlängert
  • Die Lebensqualität wird verbessert

Wie erhalte ich eine DiGA?

DiGA können von Ärztinnen und Ärzten beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse abgegeben werden. Sprechen Sie also gerne mit Ihrem behandelnden Arzt.

Was ist der Unterschied zwischen DiGA und Gesundheits-Apps?

Nicht jede Gesundheits-App ist automatisch eine digitale Gesundheits-Anwendung. Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung als DiGA ist die Zertifizierung als Medizinprodukt niedriger Risikoklasse. Im Gegensatz zu anderen Gesundheits-Apps müssen DiGA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zertifiziert werden. Dabei muss die DiGA gesetzlich festgelegte Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit sowie den Nachweis eines positiven Versorgungseffektes erfüllen. Zudem können DiGA nach ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die Krankenkasse von den Krankenkassen erstattet werden.

Hier finden Sie ein Verzeichnis der aktuellen digitalen Gesundheitsanwendungen: diga.bfarm.de/de

Worauf sollten Sie bei der Verwendung von Gesundheits-Apps achten?

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat eine Checkliste zur Nutzung von Gesundheits-Apps zur Verfügung gestellt. Diese fasst die wichtigsten Aspekte zusammen und zeigt Ihnen worauf Sie bei der Verwendung dieser Apps besonders achten sollte und welche Vorteile sowie Risiken durch die Nutzung entstehen können.

www.aps-ev.de/app-checkliste

Andere Sprachen:

Englisch: www.aps-ev.de/app-checkliste-en

Französisch: www.aps-ev.de/app-checkliste-fr

Italienisch: www.aps-ev.de/app-checkliste-it

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Veröffentlicht am: 04.09.2024 - Zuletzt geändert am: 23.01.2025

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