Arzneimittel ohne Zuzahlung
Bei der BKK Herkules erhalten Sie eine Übersicht über Zuzahlungsbefreite Arzneimittel.
Der GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist ein Zusammenschluss von allen gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene.
Der Verband kümmert sich, um die Interessen von allen Kranken- und Pflegekassen.
Das Sozialgesetzbuch, beschreibt die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes, wie zum Beispiel das Führen von Verhandlungen.
Alle Entscheidungen werden auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches getroffen.
Welche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit?
Eine Übersicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverband hilft Ihnen herauszufinden, ob Sie Ihr Medikament ohne Zuzahlung bekommen bzw. ob es zu dem Ihnen verordneten Arzneimittel zuzahlungsbefreite Arzneimittel mit wirkstoffidentischer Zusammensetzung gibt.
Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen Hersteller wird zum 1. und 15. eines Monats die Übersicht 14-tägig aktualisiert.
Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist somit kein feststehendes Verzeichnis. Erhöht ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel, die bereits zuzahlungsbefreit waren, wieder zuzahlungspflichtig werden. Oder auch umgekehrt: Preissenkungen können dazu führen, dass Arzneimittel, für die in der Vergangenheit eine Zuzahlung erforderlich war, künftig zuzahlungsbefreit sind.
Es lohnt sich also, von Zeit zu Zeit die Seite erneut aufzurufen. Sie kann Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen, und Sie können gleichzeitig dazu beitragen, die Arzneimittelausgaben Ihrer BKK Herkules insgesamt zu senken.

Veröffentlicht am: 02.07.2024 - Zuletzt geändert am: 28.01.2025