Kleines Mädchen, das mit dem Finger auf das Sparschwein zeigt und Ihnen vorschlägt, Münzen hineinzustecken, in einem gelben Pullover im lässigen Stil. Indoor-Studio-Aufnahme isoliert auf blauem Hintergrund.
Bonusprogramme
Für Babys, Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene

Erhalten Sie jährlich eine Barprämie

Mit den Bonusprogrammen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche und Babys können unsere Mitglieder für erbrachte Gesundheitsleistungen Punkte sammeln. Diese Punkte werden in eine Barprämie umgewandelt und ausgezahlt. Nehmen Sie an unserem Bonusprogramm teil und erhalten Sie jedes Jahr mehrere Hundert Euro für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten.

Bonus für Groß und Klein:

Erhalten Sie Punkte für beispielsweise die jährliche Zahnvorsorge (20 Punkte), Mitgliedschaft im Sportverein (15 Punkte) und im Fitnessstudio (10 Punkte), die Zahnreinigung (15 Punkte) sowie Krebsvorsorge (15 Punkte) und vieles mehr.

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Prämiert werden eine Vielzahl an Leistungen, wie die U- und J-Untersuchungen beim Kinderarzt (10 Punkte), der Nichtraucherstatus (20 Punkte), die Mitgliedschaft im Sportverein (15 Punkte), kinderzahnärztliche Untersuchungen (10 Punkte), Schwimmkurs oder Schwimm- oder Sportabzeichen (je 10 Punkte) und noch viele Leistungen mehr.

Treuebonus on top: Am 18. Geburtstag zahlen wir bis zu 500 Euro Treuebonus, wenn man als Kind oder Jugendliche(r) jährlich (zweimaliges Aussetzen gestattet) mit mindestens zwei nachgewiesenen Maßnahmen am Herkulesbonus teilgenommen hat. Je häufiger man teilnimmt, desto höher ist die Prämie des Treuebonus.

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Ab Geburt können Sie bis zu 225 Euro Prämie im ersten Lebensjahr für Ihr Baby erhalten. Nachgewiesen werden können die ersten U-Untersuchungen, das Neugeborenen-Hörscreening, die kinderzahnärztlichen Untersuchungen, Teilnahme am Babyschwimmen oder Schutzimpfungen. Für die U1 bis 4 oder das Neugeborenen-Hörscreening gibt es jeweils bereits 50 Punkte.

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Voraussetzungen für den Bonus GesundLeben und Herkulesbonus:
 

  • Der Bonusteilnehmer ist bei der BKK Herkules versichert.
  • Alle Bonusmaßnahmen wurden im selben Kalenderjahr (Jan. - Dez.) erbracht.
  • Alle Nachweise sowie der Antrag werden bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres eingereicht.

Voraussetzungen für den Babybonus:

  • Bonusbeantragung innerhalb des ersten Lebensjahres.
  • Zum Zeitpunkt der erbrachten, nachgewiesenen Bonusmaßnahmen war das Baby bei der BKK Herkules versichert.

Verfall des Anspruches auf den Gesundheitsbonus

Die Teilnahme am Bonusprogramm endet mit Kündigung der Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. Der Bonus verfällt für das gesamte Kalenderjahr in dem die Kündigung eingegangen ist. Eine Auszahlung ist nach Kündigungseingang demnach nicht mehr möglich.

Beitragsrückstände und andere bestehende Außenstände des oder der Versicherten bei der BKK Herkules können mit dem auszuzahlenden Bonus zum Auszahlungszeitpunkt im Sinne des § 51 SGB I aufgerechnet werden.

So funktionieren die Bonusprogramme:

Sie haben eine große Auswahl an Gesundheitsmaßnahmen. Daraus können Sie wählen und uns die nachweisen, die Sie in dem Kalenderjahr für Ihr gesundes Leben erbracht haben. Für jede erbrachte Maßnahme erhalten Sie eine bestimmte Anzahl an Punkten.

Ihre erbrachten Maßnahmen können Sie durch z.B. Stempel, Teilnahmebescheinigungen oder Rechnungen nachweisen. Welcher Nachweis für welche Maßnahme vorzulegen ist, steht auf der Übersicht. Die neuen Bonusanträge bieten Ihnen auch weiterhin Stempelfelder zur Einholung der Nachweise. Nun werden alle gesammelten Punkte zusammengezählt und Sie können Ihre Prämie wählen.

Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen nur prämiert werden können, wenn diese im beantragten Bonuszeitraum (Kalenderjahr) durchgeführt worden sind.

Die Prämienhöhe wird bestimmt durch Ihre gesammelte Gesamtpunktzahl. Für die Ausschüttung Ihrer Prämie bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten:

> 1-fache Prämie: Gesamtpunktzahl · 1 € (1 Punkt = 1€) 
= direkte Auszahlung auf Ihr Konto

oder

> 1,5-facher Zuschuss: Gesamtpunktzahl · 1,50 € (1 Punkt = 1,50 €) 
= Auszahlung der erhöhten Prämie als Zuschuss für zusätzlich, nachweislich erbrachte Gesundheitsleistungen*

* Welche Leistungen Sie bezuschussen lassen können, sowie die Voraussetzungen der Auszahlung, finden Sie in der Leistungsübersicht des 1,5-fachen Zuschusses.

Beispiele für bezuschussungsfähige Leistungen:
Brillengläser und Kontaktlinsen, Osteopathie, Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio, alle individuellen Gesundheitsleistungen beim Arzt (IGeL-Leistungen), Professionelle Zahnreinigung, Sport- und Fitnessausrüstung, private Zusatzversicherungsverträge bei der DEVK oder Barmenia und noch vieles mehr.

Es können mehrere Leistungen bezuschusst werden, bis zur Höhe des erreichten 1,5-fachen-Zuschuss. 
Wir erstatten jede Leistung, mit je einem dazugehörigen Nachweis, nur einmal.

Über unseren Bonusantrag können Sie die Bonusteilnahme erklären und direkt alle Nachweise einreichen. Hierfür steht Ihnen ab sofort unsere Onlinefiliale zur Verfügung. Der Bonusantrag und ggf. weitere Nachweise einfach als eine Datei über die App als Scan oder Foto hochladen. Der postalische Versand Ihrer Dokumente ist ebenfalls möglich.

Nach Prüfung Ihres eingereichten Bonusantrags im Rahmen der Teilnahmevoraussetzungen gemäß unserer Satzung wird Ihnen die erreichte Prämie auf Ihr Konto überwiesen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Neuregelung für Bonuszahlungen geschaffen. Danach sind Bonuszahlungen im Rahmen unseres Bonusprogramms bis zur Höhe von 150 EUR steuerfrei. Diese Steuerbefreiung gilt für die Jahre 2021 bis 2023.

Bitte beachten Sie: Haben Sie eine Mitteilung von der BKK Herkules über gemeldete Daten an das Finanzamt erhalten, sind diese auch in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.

Bonusantrag hier anfordern und per Post erhalten

Gerne können Sie sich zur Anforderung Ihres Bonusantrages oder zu Fragen an uns wenden. Wir helfen gerne weiter.

Kontaktformular

100 € Einmalbonus ab dem ersten Tag der Versicherung

Ab dem ersten Tag der Versicherung können Mitglieder unseren Einmalbonus in Höhe von 100 € erhalten.

Bitte beachten Sie: Eine gleichzeitige Teilnahme am Einmalbonus und den Bonusprogrammen GesundLeben oder Herkulesbonus im selben Kalenderjahr ist nicht möglich!

Die Teilnahmebedingungen des Einmalbonus können Sie dem Bonusantrag entnehmen.

Bonusantrag für den Einmalbonus

Bonusantrag einreichen

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Alle Vorteile auf einen Blick!

Sie müssen einige Gesundheitsleistungen selber zahlen? Das muss nicht sein, denn wir unterstützen Sie!
Stöbern Sie durch unsere Vorteilsübersicht - Sie werden begeistert sein.

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Haben Sie zu einem Thema Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Für eine individuelle Beratung rufen Sie uns sehr gerne unter 0561 20855-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bkk-herkules.de

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Do 8 bis 18 Uhr
Fr 8 bis 16 Uhr

BKK Herkules
Jordanstraße 6
34117 Kassel

Veröffentlicht am: 08.08.2024 - Zuletzt geändert am: 31.01.2025

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