Mutterschaftsgeld

Finanzielle Sicherheit bei Schwangerschaft und Entbindung

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Die BKK Herkules unterstützt besonders Mütter und Ihre Kinder. Damit werdenden Müttern, die erwerbstätig sind, kein finanzieller Nachteil entsteht, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Die BKK Herkules zahlt Ihnen maximal 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber zahlt darüber hinaus einen Zuschuss bis zur Höhe des letzten Nettoverdienstes.

Lösen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schutzfristen auf, wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes ausgezahlt.

Bezieherinnen von Arbeitslosengeld erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Mutterschaftsgeld erhalten Sie für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes. Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. 

Mutterschutz im Detail

Die BKK Herkules zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie freiwillig- oder pflichtversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben.
Weitere Voraussetzungen:

  • Bei Beginn der Schutzfrist befinden Sie sich in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis
  • Ihr Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis in der Schwangerschaft zulässig gekündigt
  • Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I

In der Schutzfrist vor der Geburt können Sie grundsätzlich arbeiten. Für diese Zeit kann jedoch kein Mutterschaftsgeld gezahlt werden. Nach der Entbindung besteht in der Zeit der Schutzfrist ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Wenn Sie vor dem geplanten Geburtstermin entbinden, geht Ihnen dadurch kein Mutterschaftsgeld verloren. Das Mutterschaftsgeld wird dann entsprechend länger gezahlt.

Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zahlt die BKK Herkules das Mutterschaftsgeld ab dem Entbindungstag für 12 Wochen.

Eine Verlängerung der Mutterschutzfrist kann auch beantragt werden, wenn in den ersten 8 Wochen nach der Geburt eine Behinderung bei Ihrem Kind ärztlich festgestellt wird.

Für die Zahlung nach der Entbindung reichen Sie bitte die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ im Original bei uns ein.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist endet, erhalten Sie das Mutterschaftsgeld nach dem Ende Ihrer Beschäftigung in Höhe des Krankengeldes.

Sind Sie familienversichert und üben eine geringfügige Beschäftigung aus? Dann erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro für die gesamte Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld wird einmalig vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie auch online beim Bundesversicherungsamt.

Solange Sie Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen oder sich in der Elternzeit befinden, sind Sie beitragsfrei bei der BKK Herkules versichert.

Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Das sogenannte „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ (Mustervordruck 3a) stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme unentgeltlich aus. Diese reichen Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns ein.

Bitte senden Sie uns Ihre Bescheinigung möglichst vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, damit Sie das Mutterschaftsgeld pünktlich erhalten.

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