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Beitragsnachweise und Datenübermittlung

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Erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Beitragsnachweise und Datenübermittlung.


Fälligkeit der Beiträge und Zahlungstermine

Die Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge entnehmen Sie der folgenden Arbeitgeber Information.

Arbeitgeberinformation

Das sollten Sie zum Thema Beiträge und Zahlungstermine wissen

Der Termin zur Datenübertragung des Beitragsnachweises und die Fälligkeit der Beiträge sind gesetzlich geregelt. Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse zwei Tage früher vorliegen, ab Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

Mit Hilfe des SV-Meldeportals können die Daten schnell und einfach via Internet zwischen Arbeitgeber und Krankenkassen ausgetauscht werden. Dies bedeutet eine wesentliche Vereinfachung und Arbeitserleichterung für den Arbeitgeber und ermöglicht es zudem jedem Arbeitgeber, der bereits seit dem 1. Januar 2006 bestehenden Verpflichtung zur elektronischen Datenübertragung nachzukommen.

Das SV-Meldeportal ist ein Produkt für Arbeitgeber zur Erstellung und Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen (einschl. Sofortmeldungen), Beitragsnachweisen und Entgeltbescheinigungen an die gesetzlichen Krankenkassen.

Alternativ können Sie natürlich auch ihre ggf. bisher bereits genutzte EDV-Abrechnungsprogramm für die Übermittlung nutzen.

SV-Meldeportal


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Veröffentlicht am: 01.08.2024 - Zuletzt geändert am: 19.03.2025

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